NIU N1

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Lara
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NIU N1

Beitrag von Lara »

Hallo, könnte jemand für Laien wie mich mal erklären warum der N1 nur 45 km/h fährt und andere NIU Modelle mehr Speed haben - also die Technik dahinter...?

Meint ihr es wird irgendwann möglich sein den N1
sozusagen upzugraden?
Wenn das alles per Software funktioniert müsste das doch möglich sein?

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Willi
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Re: NIU N1

Beitrag von Willi »

Die 45er Roller sind für Leute mit einem Moped-Fahrerlaubnis (AM) oder einer allgemeinen, die das mit abdeckt (zb B). Wenn du einen schnelleren Roller fahren möchtest, brauchst du einen Motorrad-Führerschein (A oder mindestens A1).
Ssssssst ... Willi aus Thüringen!

techsoz
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Re: NIU N1

Beitrag von techsoz »

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Zuletzt geändert von techsoz am Fr 14. Jul 2023, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.

Lara
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Re: NIU N1

Beitrag von Lara »

Ok also man kann ihn nicht „umbauen“, anderen Controller einbauen oder Ähnliches.
Das mit dem Führerschein weiß ich.
Danke :)

techsoz
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Re: NIU N1

Beitrag von techsoz »

doch, kann man schon... mit allen möglichen Konsequenzen...schrieb ich doch ;)

Lara
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Re: NIU N1

Beitrag von Lara »

Ja, aber eben nicht offiziell, legal oder wie auch immer man das nennt.. das war meine Frage, ob es da mittlerweile Weiterentwicklungen gibt 😊

kabee
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Re: NIU N1

Beitrag von kabee »

Lara hat geschrieben:
Sa 13. Mär 2021, 08:25
Weiterentwicklungen
Das Fahrzeug hat eine Zulassung. Da gibt es keine legale "Weiterentwicklung". Selbst wenn es eine andere Software für die Fahrzeuge gäbe und diese legal zugelassen werden würde, gälte diese nur für Fahrzeuge, die der Hersteller mit dieser Software ausrüstet. Es steht doch alles in der Betriebserlaubnis: Der Unterzeichner bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der Fahrgestellnr. R1N... dem genehmigten Typ entspricht.
Das kann ja keiner für bereits ausgelieferte Fahrzeuge bescheinigen, außer man ruft die zurück ins Werk und überprüft sie. Das hat The URban mal mit nicht zugelassenen Elektro-Kickscootern gemacht. Man konnte die zu denen schicken und die haben sie dann auf Elektrokleinstfahrzeug umgebaut und Papiere ausgestellt.

chrispiac
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Re: NIU N1

Beitrag von chrispiac »

Es gibt möglicherweise den umgekehrten Weg. Man könnte einen NQi GT/NQi GTS auf 45km/h drosseln und als Kleinkraftrad umwidmen. Dann kann man damit solange fahren, bis man einen Motorradführerschein hat oder den B196 EIntrag und läßt in anschließend wieder umschlüsseln.

Eine Firma hat sich darauf spezialisiert. Für NIU bietet die Firma 3ppp https://3ppp.de/shop/e-mobilitaet/dross ... -n1s?c=357 hier einen Drosselsatz auf vom N1S auf Mofa an, ohne das NIU dafür neue Papiere ausstellen muß. Auf Anfrage hat mit die Firma bestätigt, das es technisch kein Problem darstelle, Drosselsätze für NGT/NGTS zur Verfügung zu stellen, die daraus Kleinkrafträder machen würden (45km/h). Allerdings ist die rechtliche Seite aufwändiger, da die Roller umgeschlüsselt werden müssen und es muß sicher gestellt werden, das die ursprüngliche Klassifizierung erhalten bleibt, sonnst könnte es mit Einführung neuer EURO Vorgaben (EURO 6 folgende) ein böses erwachen geben. Ob sich das finanziell lohnt, ich auch noch offen, aber so könnte man einen schnelleren NIU kaufen und zunächst als Kleinkraftrad fahren ohne nach Erwerb des Motorradführerscheins dann einen neuen Roller kaufen zu müssen. Kosten bisher unbekannt.

kabee
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Re: NIU N1

Beitrag von kabee »

Das ist kein Drosselsatz, sondern der entsprechende 25km/h-Controller. So "einfach" funktioniert es zudem lediglich bei den alten vor-EURO4-Fahrzeugen. Die Fahrzeugpapiere müssen dafür ebenfalls geändert werden, wenn das Fahrzeug bereits vor der Umrüstung im Straßenverkehr unterwegs war. Macht man das nicht, gibt es spätestens bei einem Unfall und der folgenden GDV-Abfrage zur Versicherung sehr unangenehme Nachfragen.

Ich kann auch auf Mofa umrüsten und biete das günstig im Komplettpaket an, inklusive des Gutachtens und der Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle. Auch für EU4-Modelle. Also M(Qi)+ Lite und Sport, NQi Lite und Sport. Auch die neuen EU5-homologierten Fahrzeuge kann ich umrüsten. Damit kann man dann gleich ein Kennzeichen bekommen, ohne noch irgendwo hinrennen oder ggf. diskutieren zu müssen. Und billiger als diese 199€ plus Gutachten plus Betriebserlaubnis ist es auch noch - erheblich günstiger und absolut stressfrei. Und die Rückrüstung ist ebenfalls problemlos möglich. Da braucht dann auch keiner Sorge zu haben, dass die Zulassungsstelle keine Betriebserlaubnis erteilt bzw. die Bündelungsbehörde das Gutachten nicht anerkennt, denn das ist alles bereits erledigt.

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Und natürlich ist es technisch ein Problem, aus einem NGT einen 45km/h-Roller zu machen, weil die Zulassungsvoraussetzungen andere sind und die entsprechenden Umrüstungen ebenfalls vorgenommen und abgenommen werden müssten. Da haben wir dann unser Vollgutachten. Ich glaube das wurde hier bereits durchdekliniert bis zum Erbrechen.

Aus dem GTS macht keiner einen 45er, weil dieser nicht entsprechend homologiert ist und es somit selbst für das Gutachten keine Grundlage gibt. Es gibt auch keine Software, geschweige denn Hardware dafür.

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