Deshalb sind L3e-A1 Fahrzeuge KFZ-steuerfrei (egal ob Dampf-, Holzvergaser-, Dinosauriersaft- oder elektrisch betrieben). Es geht dabei nicht um die Zulassung auf dem Landratsamt (Nummernschild), sondern um die Typ-Zulassung. "Ausgenommen vom Zulassungsverfahren" ist die korrekte Ausdrucksweise. Der Versicherung muss mitgeteilt werden, dass es sich um ein L3e-A1 ("125er", <=11kW) Zweirad handelt.eRoller-AM hat geschrieben: ↑Do 7. Feb 2019, 21:37Wurden eure NGT auch als zulassungsfreies FZ zugelassen? Das steht im Fahrzeugschein und scheint die Versicherung zu verwirren...
Versicherung für NGT
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Re: Versicherung für NGT
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