Dass Akkus bei Teilkasko oder Vollkasko ausgenommen sein können halte ich definitiv für unmöglich.
Spannender finde ich die Frage, was ist wenn man so wie ich 2 Fahrzeuge besitze & jeweils die Akkus auch im anderen Fahrzeug betreiben werde:
Niu N1S, Akku 1.740 Wh, Haftpflicht, NV-Versicherung
Niu NGT, 2 Akkus 2.100 Wh, Vollkasko ohne Selbstbehalt bei Diebstahl, NV-Versicherung
Was ist wenn mir der NGT mit dem kleinen 1.740 Wh gestohlen wird? Wird nur das Fahrzeug bezahlt, aber nicht der Akku?
Wenn mir der Niu N1S gestohlen wird mit den 2 Akkus 2.100 Wh, werden mir trotzdem die 2 Akkus bezahlt?
Versicherung, wenn man Akkus von NGT & Akku vom N1S jeweils im anderen fährt?!
- tiger46
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Re: Versicherung, wenn man Akkus von NGT & Akku vom N1S jeweils im anderen fährt?!
Das kommt wieder auf die Einordnung der Akkus an.
A.2.1.2.1 Buschst. a und b und A.2.1.2.2 mit fester Verbindung dürften ausscheiden, da es an dieser fehlt. Bleiben A.2.1.2.1 Buchst. b oder A.2.1.2.1 Buschst. f, also entweder Teile, die "ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen" (b) oder Fahrzeugteile, die "gewöhnlicherweise außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrt werden" (f) - in diese Kategorie fallen z.B. auch Kindersitze.
Bei Einordnung nach Buchst. b müsste die Kasko des Fahrzeugs zahlen, in dem das Teil verschlossen war. Bei Einordnung nach Buchst. f müsste die Kasko des Fahrzeugs zahlen, zu dem das Teil gehört (übrigens auch wenn es in der verschlossenen Garage oder Wohnung steht).
Ob das alles so für Österreich gilt, weiß ich natürlich nicht.
A.2.1.2.1 Buschst. a und b und A.2.1.2.2 mit fester Verbindung dürften ausscheiden, da es an dieser fehlt. Bleiben A.2.1.2.1 Buchst. b oder A.2.1.2.1 Buschst. f, also entweder Teile, die "ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen" (b) oder Fahrzeugteile, die "gewöhnlicherweise außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrt werden" (f) - in diese Kategorie fallen z.B. auch Kindersitze.
Bei Einordnung nach Buchst. b müsste die Kasko des Fahrzeugs zahlen, in dem das Teil verschlossen war. Bei Einordnung nach Buchst. f müsste die Kasko des Fahrzeugs zahlen, zu dem das Teil gehört (übrigens auch wenn es in der verschlossenen Garage oder Wohnung steht).
Ob das alles so für Österreich gilt, weiß ich natürlich nicht.

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Re: Versicherung, wenn man Akkus von NGT & Akku vom N1S jeweils im anderen fährt?!
Ich vermute mal, das wird die Versicherung bezahlen. Ich gehe davon aus, das sie auch einen Benzinkanister mit Daimlersymbol drauf ersetzen würden, wenn er aus einem entsprechend versicherten BMW geklaut wird, auch wenn der Reservekanister vom BMW ein kleineres Volumen hat.
- vsm
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Re: Versicherung, wenn man Akkus von NGT & Akku vom N1S jeweils im anderen fährt?!
Ja, sollte sie. Allerdings ist ein Reservekanister auch ein Teil nach A.2.1.2.1 Buschst. c (ein Teil, das zur Behebung von Betriebsstörungen mitgeführt wird) und somit nicht mit den Akkus vergleichbar.

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Re: Versicherung, wenn man Akkus von NGT & Akku vom N1S jeweils im anderen fährt?!
Na ja, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich… 

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Re: Versicherung, wenn man Akkus von NGT & Akku vom N1S jeweils im anderen fährt?!
. ... "Ich vermute mal, das wird die Versicherung bezahlen." ...
Das ist ja putzig und naiv. Versicherungen wären schnell pleite, wenn sie alles bezahlen würden. Sie leben davon, Geld zu bekommen und gerade NICHT zu bezahlen. Da die meisten Vers. keine keine Elektroklausel haben, werden manche ihr blaues Wunder erleben und die Gerichte einige weitere Fälle zu bearbeiten haben. Versicherung wird Diebstahl eines nicht fest eingebauten Akkus auf die Hausrat schieben und die Hausrat auf die Kasko. Schwarzer Peter immer hin und her ...
Das ist ja putzig und naiv. Versicherungen wären schnell pleite, wenn sie alles bezahlen würden. Sie leben davon, Geld zu bekommen und gerade NICHT zu bezahlen. Da die meisten Vers. keine keine Elektroklausel haben, werden manche ihr blaues Wunder erleben und die Gerichte einige weitere Fälle zu bearbeiten haben. Versicherung wird Diebstahl eines nicht fest eingebauten Akkus auf die Hausrat schieben und die Hausrat auf die Kasko. Schwarzer Peter immer hin und her ...
- tiger46
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Re: Versicherung, wenn man Akkus von NGT & Akku vom N1S jeweils im anderen fährt?!
Ja wie gesagt wie mit einem mobilen Akku umgegangen wird, der vielleicht auch in einem anderen Gerät zum Einsatz kommt, wird noch spannend.
Grundsätzlich wäre mein Verständnis, dass das Gesamtpaket in meinem Fall der NGT & die 2 NGT Akkus versichert sind, egal in welchem Fahrzeug sie sich befinden.
Der "alte" N1S Akku ist niemals versichert, egal in welchem Fahrzeug er sich befindet.
Andererseits ist ja der Niu global ortbar & der Akku ja fernabschaltbar?
Somit wären ja der Diebstahl von NIU Rollern sinnlos & wertlos.
Ob dies wirklich so ist, wird sich auch noch heraus stellen oder weiß jemand wie dies in China gehandhabt wird?
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