Der Akku ist doch fest verbaut. Ausser du lässt deine Sitzbank offen, was bei einer Fahrt unmöglich ist und im Stillstand sowieso grob fahrlässig wäre.callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 18:24ja, in den NL oder AT hätte dir der Vk breit grinsend ein Fzg. verkaufen können, weil doch es dort ordentliche Subventionen gibt, als Kauf- bzw. Umstiegsanreiz gibt. In DE gibt es nur heiße Luft, garniert mit inakzeptablen Versicherungsbedingungen. Natürlich bekomme ich den Akku bei der HUK versichert->wenn ich ihn fest verbauen lasseAkkuSchrauber hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 16:26Am Ende der Unterhaltung habe ich mich ohne Kauf vom Akker gemacht(...)
Ich hatte irgendwie den Eindruck damit die richtige Entscheidung für mich getroffen zu haben. Neue Kaufargumente habe ich keine gewinnen können.
(....)die Marke soll da jetzt mal egal sein..![]()
Bei der Förderung der E-Mobilität gilt für mich bisher: Die Botschaft höre ich wohl, mir fehlt nur der Glaube.![]()
Warum wohl hat unu den neuen "Scooter" mit 3 Jahre Hersteller-Garantie ausgestattet? Weil man sonst die Kiste gar nicht verkaufen könnte, zumindest nicht an "Privat"
Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Wie hier jetzt schon mehrfach erwähnt, ist der Akku in der TK enthalten. Gerade die HUK geht sehr offen mit dem Thema um und hat mir dies auf Nachfrage bestätigt. Er gilt übrigens als "angebautes Teil". Der GdV hat mir diese Auffassung im Grunde auch bestätigt, wohl aber angemerkt, dass er den einzelnen Mitgliedern keine Vorschriften machen kann. D.h. aber, der Akku ist (zumindest bei der HUK) gegen Diebstahl mitsamt des Rollers, sowie gegen Diebstahl aus dem Roller, nicht aber gegen Diebstahl außerhalb des Rollers versichert.callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:52doch, indirekt lässt sich schon was in Erfahrung bringen. Weil meine HUK ja so "gut" ist hat der unu auch nur eine Haftpflichversicherung bekommen, weil alles andere hinaus geschmissenes Geld ist. Die HUK berücksichtigt nicht, dass der unu ohne Akku gar nicht fährt->weil die ja so "gut" sindAkkuSchrauber hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 10:48Leider läßt sich auch im Internet so gut wie nix über die Situation geklauter Roller oder entwendete Batterie und deren Versicherungsschutz in Erfahrung bringen. Lediglich beim ADAC findet sich ein Hinweis auf eine "Elektro-Kasko"![]()
Welchen Mehrwert eine solche Option hat ist damit leider auch nicht zu erkennen.
ansonsten werde ich - wie mir hier ja schon empfohlen wurde - der Sache nun sebst nachgehen.![]()
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Dass der Akku nach 4 Jahren verschlissen ist, ist auch nicht versicherbar->weil die HUK so "gut" ist![]()
[...]
Kleiner Tipp am Rande: Wenn man sich mit der Haftpflicht begnügen kann, sollte man vielleicht eher die Württembergische in Betracht ziehen. Die bieten einen Tarif speziell für Elektroroller an, der deutlich günstiger als der der Konkurrenz ist. Erst mit TK lohnt sich dann die HUK wieder.
Mängel oder Verschleiß sind generell niemals in der Kasko-Versicherung enthalten. Einige Gesellschaften bieten aber entsprechende Schutzbriefe an.callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:52[...]
Im November werde ich bei meiner Provinzial(Auto) versuchen, Sonderklauseln auszuhandeln, weil ich nach Ablauf der Gewährleistung bzw. der Werksgarantie, ganz ganz sicher nicht bereit sein werde, dass Kostenrisiko einen geklauten/defekten oder verschlissenen Akku weiter selbst zu tragen. Dann muss nicht nur die "gute" HUK mal die Uhren umstellen und lernen zu begreifen, dass ein Elektrofahrzeug, ohne Akku, nicht funktioniert
[...]
Diebstahl ist generell in der Teilkasko und nicht in der Vollkasko versichert (und es ist auch gar nicht so einfach, eine Vollkaskoversicherung für ein L1e-Gefährt zu bekommen). Und ja, das kann nicht sein. Ist auch nicht so. Und, wie gesagt, haben Mängel nichts mit der Kasko zu tun. Was Du uns mit der Spannung sagen willst, ist mir auch schleierhaft.callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:52[...]
Es kann ja nicht sein, dass bei einem vollkaskoversicherten unu nicht nur der Akku gestohlen sein muss, sondern der Rest vom Fahrzeug mit entwendet werden muss, damit die Versicherung leisten muss. Wenn man die Bosch-Meßwerte zu Grunde legt, ist bei 57,2V die Sollgrenze vom Akku schon unterschritten und würde das dazu führen(innerhalb der 2jährigen Werksgarantie), dass der Akku auszutauschen ist
[...]
Bullshit!callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:52[...]darum bekommst du auch 0€ von deinem Akku ersetztGanter Ingo™ hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:11Bei der HUK und LVM wird in der Kasko nur nach Fahrzeugart /Leichtmofa, Mofa, Molick/Moped) usw. unterschieden. Die Antriebsart (Benzin oder Elektro) ist da egal.![]()
Ich möchte Dich jetzt letztmalig darum bitten, es zu unterlassen, hier als Tatsache getarnte Falschinformationen zu verbreiten. Das betrifft ja bald jeden zweiten Beitrag von Dir, macht mir viel zusätzliche Arbeit und bringt mich auch rechtlich in eine blöde Situation. Wenn Du unbedingt Meinungen oder Spekulationen loswerden möchtest, dann kennzeichne diese als solche; wenn Du Dich auf irgendwelche Quellen beziehst, dann nenne diese. Und ansonsten gilt: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Wer von den Zwei ist gemeint?
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Einer von den Vögeln musste es ja sein. Jetzt weiß ich auch welcher. 

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