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Höchstgeschwindigkeit - Controller Setting

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 00:15
von Klausog
Hallo
so richtig traue ich mich ja noch nicht an die Controller Settings über PC an meinem Uranus dran. Aber nur mal eine theoretische Frage: Ist es möglich, die Endgeschwindigkeit von 45 auf 70 km/h hochzusetzen? Oder ist das für die Akkuauslastung völliger Unsinn? Verfällt dann ohnehin die Betriebserlaubnis?

Re: Höchstgeschwindigkeit - Controller Setting

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 01:13
von chrispiac
Klausog hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 00:15
Hallo
so richtig traue ich mich ja noch nicht an die Controller Settings über PC an meinem Uranus dran. Aber nur mal eine theoretische Frage: Ist es möglich, die Endgeschwindigkeit von 45 auf 70 km/h hochzusetzen? Oder ist das für die Akkuauslastung völliger Unsinn? Verfällt dann ohnehin die Betriebserlaubnis?
Wenn Du einen programmierbaren Controller hast und die Begrenzung als Kleinkraftrad über den Controller begrenzt ist, dürfte es möglich sein, die Geschwindigkeit zu erhöhen. Ob 70km/h möglich sind, weiß ich nicht, da die Uranus R Modelle in den letzten Jahren auch einen stärkeren Motor hatten um diese Geschwindigkeit zu erreichen.

Da es in den letzten Jahren verschiedene Akkus für das Uranus Modell gab - über was für eine Leistung verfügt der Akku? Auf jeden Fall wird die Reichweite bei höheren Geschwindigkeiten deutlich geringer.

Ja, die Betriebserlaubnis und damit der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz bei Fahrten auf öffentlichen Wegen erlischt. Falls Du auch keinen Mototradführerschein besitzt, kommt fahren ohne Fahrerlaubnis noch als Sahnehäubchen oben drauf. Auf Privatgelände (sofern der Eigentümer zustimmt) darfst Du mit so einem frisierten Elektroroller fahren.

Re: Höchstgeschwindigkeit - Controller Setting

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 08:51
von Systray
Hast Du einen Uranus (60V Akku) oder einen gedrosselten Uranus R (72V) Akku ?

Wenn Dein Uranus im Akkufach ein Kabel mit USB Stecker hat, dann ist die Änderung der Controllerparameter recht einfach möglich.

Wenn Du Hilfe dazu braucht, schick einfach eine PN, wir sind ja nicht soo weit von einander entfernt. ;)

Re: Höchstgeschwindigkeit - Controller Setting

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 14:15
von Klausog
Danke für die Infos.
Es handelt sich um einen Uranus (60V - 28Ah) mit einem programmierbaren Controller. Es sollte schon legal sein, deswegen die Frage zur Betriebserlaubnis. Die Idee kam mir nur, wenn die Neuerung in Kraft tritt und der Führerschein A1 in meinen alten Führerschein B integriert wird.

Re: Höchstgeschwindigkeit - Controller Setting

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 16:05
von Systray
Der Uranus wird auch „offen“ nicht mehr als 55 oder 60 KM/h schaffen, d.h. wenn Du tatsächlich den verkürzten A1 machst, wirst Du vermtl. eher über einen neuen L3e eRoller aus der 125er Klasse nachdenken. ;)

Re: Höchstgeschwindigkeit - Controller Setting

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 16:14
von tcj
Systray hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 16:05
Der Uranus wird auch „offen“ nicht mehr als 55 oder 60 KM/h schaffen,
Das kann ich bestätigen.
Schreibe für einen Freund :mrgreen:

Re: Höchstgeschwindigkeit - Controller Setting

Verfasst: Sa 28. Dez 2019, 23:59
von chrispiac
Klausog hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 14:15
Danke für die Infos.
Es handelt sich um einen Uranus (60V - 28Ah) mit einem programmierbaren Controller. Es sollte schon legal sein, deswegen die Frage zur Betriebserlaubnis. Die Idee kam mir nur, wenn die Neuerung in Kraft tritt und der Führerschein A1 in meinen alten Führerschein B integriert wird.
Nun, das könnte an anderen Kleinigkeiten Scheitern. Seit 2018 gilt die EURO4 Vorgaben. Seitdem brauchen Leichtkraftroller eine Kombibremse (Combined-Braking-System kurz CBS). Just in dem Jahr (um 2017/2018) kam die Unterscheidung zwischen den Urauns R (4kW Leichkraftroller) und dem „einfachen“ Uranus (3kW Kleinkraftrad). Du brauchst für die Zulassung als Leichtkraftrad auf jeden Fall ein neues COC (Konformitätserklärung) vom Hersteller, sonst kannst Du den Roller nicht beim Straßenverkehrsamt anmelden. Ohne so ein Bremssystem kann der Hersteller diese zu den aktuellen geltenden EUO4 Bestimmungen nicht ausstellen, sofern der Uranus älter ist, dürfte er die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Ggf. kann Trinity da nachrüsten und ein entsprechenden COC anfordern, jedoch wird das natürlich Kosten verursachen. Bevor Du Dich auf den Eintrag 196 im Autoführerschein stürzt, würde ich dort klären lassen, ob sich der Uranus L1E Kleinkraftroller zum L3E Leichtkraftroller legal umrüsten läßt. Einfach Führerschein erweitern und selber Controller umprogrammieren reicht leider für einen legalen Weiterbetrieb mit ca. 70km/h nicht aus.