2Alf20658 hat geschrieben:Solange das Handy in einer Halterung steckt, darf es also durchaus benutzt werden, denn dann muss man es nicht aufnehmen oder in der Hand halten.
Das sieht die Rechtsprechung anders....... Berühren reicht.
Die Rechtsprechung ist an die Gesetze gebunden. Und wenn im Gesetz steht, dass das Handy nur dann nicht benutzt werden darf, wenn man es dazu in die Hand nehmen muss, dann wird jemand, der sein Handy benutzt,
ohne es in die Hand zu nehmen, halt nicht bestraft. Oder kennst du anderslautende Urteile? Ich kenne keine. Übrigens dürfte auch das (bekanntlich sehr üppige) Angebot an Auto-Handyhalterungen für die Windschutzscheibe deutlich kleiner sein, wenn die Dinger nur illegal genutzt werden könnten. Selbst diejenigen, die keine Skrupel haben, das Handyverbot zu übertreten, werden ihr Handy wohl kaum in der Windschutzscheibe (also buchstäblich auf dem Präsentierteller) spazierenfahren wollen, wenn das verboten wäre.
Ein als Navi benutztes Handy verstößt auch nicht gegen andere Bestimmungen des §23 StVO, wenn man es nicht gerade mitten im Sichtfeld anbringt. Krach macht es in der Funktion als Navi auch nicht, daher ist auch das Gehör nicht beeinträchtigt. Es ist auch möglich, ein Handy als Navi zu benutzen, ohne gegen das Verbot von Radarfallen-Warnern und -Störern zu verstoßen. Es gibt auch Navi-Apps ohne diese verbotenen Funktionen.
2Alf20658 hat geschrieben:denn auch ohne Handy sind ziemlich viele verpeilte Idioten unterwegs.
Das ist zwar richtig, aber Navi-Nutzer würde ich nicht zu den verpeilten Idioten zählen (allenfalls dann, wenn sie sich vom Navi dazu verleiten lassen, auf der Autobahn zu wenden oder in einen Fluss zu fahren

). Es macht für mich auch keinen Unterschied, ob man sich ein "echtes" Navi an die Windschutzscheibe klemmt oder ein Handy, auf dem eine Navi-App läuft. Speziell Navis erhöhen auch die Verkehrssicherheit, weil sie den Fahrer an sein Ziel leiten, ohne dass der seine Aufmerksamkeit darauf richten muss, Straßennamen zu entziffern oder gar während der Fahrt eine Karte zu lesen.
@MERoller: Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem der Motor als ausgeschaltet gilt, wenn er durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet wurde:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/geri ... 99685.html
Die Zündung ist ja dann immer noch eingeschaltet und der Motor würde durch einen Druck aufs Gaspedal sofort wieder anspringen. Er befindet sich also auf ähnliche Weise "im Standby-Modus" wie ein Elektromotor bei stehendem Roller. Ich gehe daher davon aus, dass die Benutzung eines Handys auch auf einem stehenden Elektroroller erlaubt ist, selbst wenn bei dem die "Zündung" noch eingeschaltet ist.
Gruß
Michael