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Blinkerkontrolle
Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 06:39
von Desert Eagle
Laut Gesetz in A (den § habe ich nicht auswendig) ist der Ausfall einer Blinkerlampe dem Lenker "sinnfällig anzuzeigen".
Normalerweise geht das durch eine deutliche Änderung der Blinkfrequenz.
Beim UNU ist das in keiner Weise realisiert- oder irre ich mich?
Re: Blinkerkontrolle
Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 09:28
von vsm
Normalerweise wird das mit einem lastabhängigen Relais gemacht; fällt die Last (oder ein Teil derer) weg, ändert sich die Frequenz. Soweit ich weiß, ist das bei LED-Blinkern (die ohne Vorwiderstand keine ohmsche Last darstellen) allerdings nicht unbedingt nötig, um eine Zulassung zu bekommen.
Re: Blinkerkontrolle
Verfasst: Sa 25. Jan 2020, 09:41
von callmeuhu
Desert Eagle hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 06:39
Beim UNU ist das in keiner Weise realisiert- oder irre ich mich?
stimmt, die CoC wurde aber erteilt und ist gültig, auch wenn sie österreichischem Recht widerspricht
Bei Hawk von Futura gibt es eine nach hinten-strahlende
weisse Leuchteinheit. Das wird zwar von der Polizei moniert, aber nicht geahndet:
viewtopic.php?f=66&t=11751
Schlussfolgerung: auch wenn ein Fahrzeug nicht der StvO entspricht, ist wohl nur wichtig, dass:
- es sich im Originalzustand befindet
und
- eine CoC erteilt wurde
tja
