Es gab Akkus, deren Besitzer diese beim Hersteller reklamierten, weil sie ihre Leistung nicht mehr brachten. Dort hat man festgestellt, dass einige Zellen nicht der Qualität entsprechen und deswegen ausfallen. Quelle hier UNU in Form von E-Mails und Blogbeiträgen zum Thema. Von Bränden war nie eine Rede!
Rückrufe kommen meist von den Herstellern freiwillig und werden nicht vom KBA veranlaßt. Der Hersteller stimmt sich dann mit dem KBA über die Maßnahmen ab und am Ende kontrolliert eventuell das KBA, ob man dem auch nachgekommen ist bzw. unterstützt den Hersteller bei der Kommunikation mit dem Halter des Fahrzeugs. Da steht der Hersteller im Dunkeln mangels Zugriff auf die Zulassungsdaten.
Das es nun einen durch UNU veranlaßten Rückruf gibt steht zwar beim KBA drin, aber UNU hat auch die Maßnahmen dazu mit aufgenommen: 1. Stufe verlangt die Kontrolle des Akku und Anpassung der Steuerungssoftware - diesen hat Unu durchgeführt. Damit ist seitens des Rückrufs erstmal Genüge getan. Zu den neuerlichen Hinweisen gibt es keinen weiteren Rückruf.
Stillegungen sind mir nur bei den VW-Diesel bekannt, die sich der Maßnahmen verweigert haben - also Nutzerproblem und nicht von VW!
Hier zeigt sich auch auf der Webseite des KBA das gerade der Rückruf zu den Dieseln dort sehr deutlich bei den Betriebsuntersagungen zu finden ist.
Analog wäre es hier, wenn ich die Prüfung des Akkus und Änderung der Steuersoftware im Controller für die Rekuperation verweigere - der Unterschied - ein 45km/h Roller hat keinen Halter/Zulassung und damit ist eine Betriebsuntersagung kaum möglich. Damit weiß niemand wo sich der Roller befindet und wer der Besitzer ist. Ist dann eine Abwägung der Risiken für Folgeprobleme beim Besitzer.
Der Hinweis, dass ein LiIon auch brennen kann, ist in der Physik und Chemie einer LiIon-Zelle begründet - das hat nichts mit dem Hersteller eines E-Rollers, Scooters, E-Bikes zu tun. Das ist das allgemeine Risiko der Technik. Damit ist auch jeder NIU, SuperSoco Trinity usw. auch ein Brandsatz - das ist zu sehr im BILD-Stil verallgemeinert. Das Wort ansich ist für mich "Polemik" - es suggeriert im Unterton, man würde auf einer fahrenden Bombe unterwegs sein. Das hilft keinem der betroffenen Fahrer weiter - einzig dem Poster eine Genugtuung in seiner Ausdrucksweise!
Mal ganz ehrlich: wieviele deiner Handys, Notebooks und andere Geräte sind in den letzten Jahr am Ende des Akkulebens abgebrannt? Oder war es so wie üblich, daß der Akku einfach nicht mehr aufgeladen werden konnte oder kaum noch Leistung hatte und von 30% auf 0% in paar Sekunden ging?
Das sich Unu hier absichern will und den Nutzer auffordert, den Roller samt Akku dort zu "lagern" (also draußen), wo es die wenigsten Folgeschäden gibt, mag seitens des Herstellers verständlich sein. Ob das ganze rechtlich haltbar ist, müssen Andere zur Not bis vor Gericht klären. Solange das nicht geschehen ist, gibt es in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung für beide Seiten.
nur kurz zu b)
Manche der Roller (meiner ist auch im Bereich der abgefragten Akkus) sind aus der Garantie raus - da ist eine Entschädigung eine freiwillige Leistung des Herstellers und damit einseitig festlegbar. Andere Hersteller machen in diesen Sitationen gern mal den "toten Mann". Jetzt über 60 oder 100€ zu diskutieren ist nicht zielführend, solange es nur Einzelfälle sind und am Ende muß es irgendwo rechtssicher festgehalten sein - ist es das?
Das bezweifel ich, weil viele Dinge auch gern mal am Telefon besprochen und versprochen werden - rechtlich allerdings kaum nachweisbar und haltbar. Eine offizielle Quelle kenn ich jedenfalls nicht. Das einzige Zugeständnis in einer Mail an mich habe ich nur in der Form einer 1-jährigen Garantieverlängerung, sollten beim Test des Akkus Probleme haben - hatte ich nicht, daher auch kein 3. Jahr Garantie.
Zielführend wird das Ganze erst, wenn sich hier ein Betroffener meldet und verkündet, dass ein Richter ihm einen bestimmten Schadensersatz zugesprochen hat. Aber auch hier gilt in Deutschland: das sind alles Einzelfallentscheidungen und erwirken keine Allgemeinpflicht. Das muß jeder für sich selbst durchsetzen. Spätestens bei einer vernünftigen Rechtsberatung bei einem Anwalt wird einem klar, wohin die Reise geht. Sehr oft nicht so rosig für den Betroffenen.
Wieviele betroffene VW-Diesel gibt es und wer davon hat ein Verfahren bis zur letzten Instanz durchgefochten und gewonnen? Niemand wegen dem Fakt der Manipulation am Motor bzw. der Software. Das vermeidet VW bis zum Teufel komm raus. Es gab bis dato immer Vergleiche und damit keine Urteile.
Übrigens hat das nichts mit Fanboi (wer das Wort in den Mund nimmt, erhebt sich aroganterweise als was Besseres schon mal über den andere

Aber bitte keine unglaubwürdigen Zahlen ohne Quelle!