Tuning des unu
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Re: Tuning des unu
50 km/h würden ja schon reichen, um im Stadtverkehr mitschwimmen zu können ohne ein Verkehrshindernis zu sein.
Re: Tuning des unu
Hallo zusammen!
Wir schauen uns gerade die Option an, die Geschwindigkeit auf 50km/h hochzusetzen - es gibt bei den 45km/h eine gesetzliche Toleranz von 10%, die wir damit ausreizen würden!
Viele Grüße vom Team!
Elias
Wir schauen uns gerade die Option an, die Geschwindigkeit auf 50km/h hochzusetzen - es gibt bei den 45km/h eine gesetzliche Toleranz von 10%, die wir damit ausreizen würden!
Viele Grüße vom Team!
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Re: Tuning des unu
Das wäre natürlich supi. Würde zwar wahrscheinlich die Reichweite verringern, aber dann wird halt öfter aufgeladen.
Re: Tuning des unu
Sehr gut...das freut mich zu hören 
wir sind ja dann schneller bei der nächsten Steckdose

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Re: Tuning des unu
Autsch. Wenn Ihr so etwas per PN verteilt, ist das vermutlich unproblematisch. Aber derlei öffentlich zu verbreiten....Elias hat geschrieben:Hallo zusammen!
Wir schauen uns gerade die Option an, die Geschwindigkeit auf 50km/h hochzusetzen - es gibt bei den 45km/h eine gesetzliche Toleranz von 10%, die wir damit ausreizen würden!
Viele Grüße vom Team!
Elias
Hatte die Firma nicht einen Syndikus eingestellt ? Fragt den oder die mal. Der/die werden Euch die Problematik erklären.
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Re: Tuning des unu
Gervais, die Leute, welche die 45km/h verbrochen haben gehören öffentlich angeprangert. Nur mit 50km/h ist man halbwegs sicher im Stadtverkehr unterwegs, da kann kein Richter dieser Welt daran rummäkeln...
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Re: Tuning des unu
Doch kann er. Aus dem einfachen Grund, weil nicht ausschlaggebend ist, was am meisten Sinn macht, sondern das, was im Gesetz steht.
Genau so wie Recht haben und Recht bekommen sowie Recht und Gerechtigkeit völlig unterschiedliche Dinge sein können.
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UNU Rebell-2 2kW / 2 Akkus --- Roller 1 stillgelegt nach ca. 12.500km / 2 Jahren --- Roller 2: >3000km (Akkus aus Roller 1)
LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
UNU Rebell-2 2kW / 2 Akkus --- Roller 1 stillgelegt nach ca. 12.500km / 2 Jahren --- Roller 2: >3000km (Akkus aus Roller 1)
LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
Re: Tuning des unu
Im Grunde gehört aber das Gesetz geändert.
Mit 45 ist man nunmal sogar in der 40er Zone teilweise das Hinderniss, weil jeder Autofahrer denkt 50 fahren zu müssen
Daher macht es nur Sinn, diese Toleranz so gut es geht auszunutzen.
Mit 45 ist man nunmal sogar in der 40er Zone teilweise das Hinderniss, weil jeder Autofahrer denkt 50 fahren zu müssen
Daher macht es nur Sinn, diese Toleranz so gut es geht auszunutzen.
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Re: Tuning des unu
In der Tat, ich finde es persönlich auch aberwitzig, dass der 16 jährige Nachbarsbengel mit einer rappelalten Schwalbe 60km/h fahren darf und ich alter Sack mit einem perfekten Peugeot nur 45km/h..
Aber der Gesetzgeber sieht das nun einmal so vor. Und das ist wesentlich.
Wenn hier ein Importeur/Hersteller usw. fälschlicherweise von einer "gesetzlichen Toleranz von 10% " schreibt und zudem indirekt öffentlich verspricht, diese auszunutzen, ist das aus meiner laienhaften Sicht die ungerechtfertigte Erlangung eines Wettbewerbsvorteils und damit potentiell abmahnfähig.
Denn: Andere Hersteller, die sich an das Gesetz halten (und das sieht diese 10% nicht vor) sind im Nachteil.
Die 10% werden zwar in der Rechtssprechung oft angewandt, sind aber nicht bindend oder gar Bestandteil der Gesetzgebung. Die Idee, die imo dahinter steht, ist, das es einen fertigungs/ alterungsbedingten Streuungsbereich gibt, den der Fahrer nicht erkennen kann. Soweit ich mich entsinne, hat der Senat des OLG Karlsruhe auch mal 20% beschrieben, die ohne technische Änderung nicht zu FoF (gem. § 21 Abs.1 StVG) führen. Soweit ich mich entsinne, ging es um eine der beliebten Variomatik Sägen, die mit zunehmenden Alter immer schneller wurden.
Wenn hier aber ein Importeur/Hersteller/Inverkehrbringer 50km/h werksseitig in Aussicht stellt (mit einer COC die zwingend 45km/h beschreibt) oder gar realisiert, geht es imo nicht mehr darum, dass der Fahrer nicht erkennen kann, dass die erlaubten 45km/h überschritten werden. Das ist problematisch für den Fahrer (Fahren ohne Fahrerlaubnis), da dieser sich nicht mehr auf eine Fertigungstoleranz berufen kann und bekannt ist, dass eine wesentliche Angabe der CoC (bbH 45km/h) nicht den Tatsachen entspricht und damit diese potentiell erlischt.
Was das für den Inverkehrbringer bedeuten würde, weiß ich nicht genau, aber sicher bliebe die Realisierung nicht folgenlos.. und daher mein Tipp an UNU so etwas nicht ohne Absprache mit einem kundigen Rechtsbeistand in Aussicht zu stellen. Hier lesen ja auch Marktbegleiter mit, die selbst die obige Ankündigung einer Prüfung.... möglicherweise nicht goutieren.
Vorsorglich: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die persönliche Meinung eines blutigen Laien, in Form eines Diskussionsbetrags.
Aber der Gesetzgeber sieht das nun einmal so vor. Und das ist wesentlich.
Wenn hier ein Importeur/Hersteller usw. fälschlicherweise von einer "gesetzlichen Toleranz von 10% " schreibt und zudem indirekt öffentlich verspricht, diese auszunutzen, ist das aus meiner laienhaften Sicht die ungerechtfertigte Erlangung eines Wettbewerbsvorteils und damit potentiell abmahnfähig.
Denn: Andere Hersteller, die sich an das Gesetz halten (und das sieht diese 10% nicht vor) sind im Nachteil.
Die 10% werden zwar in der Rechtssprechung oft angewandt, sind aber nicht bindend oder gar Bestandteil der Gesetzgebung. Die Idee, die imo dahinter steht, ist, das es einen fertigungs/ alterungsbedingten Streuungsbereich gibt, den der Fahrer nicht erkennen kann. Soweit ich mich entsinne, hat der Senat des OLG Karlsruhe auch mal 20% beschrieben, die ohne technische Änderung nicht zu FoF (gem. § 21 Abs.1 StVG) führen. Soweit ich mich entsinne, ging es um eine der beliebten Variomatik Sägen, die mit zunehmenden Alter immer schneller wurden.
Wenn hier aber ein Importeur/Hersteller/Inverkehrbringer 50km/h werksseitig in Aussicht stellt (mit einer COC die zwingend 45km/h beschreibt) oder gar realisiert, geht es imo nicht mehr darum, dass der Fahrer nicht erkennen kann, dass die erlaubten 45km/h überschritten werden. Das ist problematisch für den Fahrer (Fahren ohne Fahrerlaubnis), da dieser sich nicht mehr auf eine Fertigungstoleranz berufen kann und bekannt ist, dass eine wesentliche Angabe der CoC (bbH 45km/h) nicht den Tatsachen entspricht und damit diese potentiell erlischt.
Was das für den Inverkehrbringer bedeuten würde, weiß ich nicht genau, aber sicher bliebe die Realisierung nicht folgenlos.. und daher mein Tipp an UNU so etwas nicht ohne Absprache mit einem kundigen Rechtsbeistand in Aussicht zu stellen. Hier lesen ja auch Marktbegleiter mit, die selbst die obige Ankündigung einer Prüfung.... möglicherweise nicht goutieren.
Vorsorglich: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die persönliche Meinung eines blutigen Laien, in Form eines Diskussionsbetrags.
Re: Tuning des unu
naja, aber sie SCHAUEN sich ja auch nur die Option an...damit ist ja noch lange nichts versprochen.
Klar wurde in gewisser Weise etwas öffentlich "versprochen" was zu Konflikten mit dem Gesetz führt...
Einfach mal abwarten was dabei rauskommt.
Klar wurde in gewisser Weise etwas öffentlich "versprochen" was zu Konflikten mit dem Gesetz führt...
Einfach mal abwarten was dabei rauskommt.
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