70km/h Roller für 2.999€ - Wer noch 45 km/h fährt, ist selbst an seinem "Unglück" schuld, oder unter 16
Verfasst: Do 5. Okt 2023, 21:43
Hallo liebe Forumskollegen,
das oben genannte Angebot nehme ich mal zum Anlass, für den B196-Erweiterungkurs zum Autoführerschein zu werben.
Autofahrer über 25 Jahren, die mindestens schon 5 Jahre diesen Klasse B-Füherschein besitzen, können in der Fahrschule einen Kursus zur Einweisung für Leichtkaftroller/Leichtkrafräder machen und (ohne Prüfungsstress) dann die Erweiterung B196 nachtragen lassen. Damit dürfen sie dann in Deutschland nicht länger nur die lahmen 45 km/h-Zweiräder fahren, sondern auch die A1 Klasse bis 11kW (15 PS) bzw. bis 125 ccm.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... %20fahren?
Also auch so ein Fahrzeug:
https://www.nova-motors.de/elektrorolle ... opcase=857,
dass von Größe und Gewicht quasi seinem 45 km/h-Zwilling entspricht, aber eben in der Stadt deutlich zügiger vorran kommt.
Da der Kurs um 800 € kostet, bleibt man beim Angebot des Fahrzeuges 2.999€ (mit zwei Akkus 60V/26Ah) also unter 4.000€, um dann mit 60-80 km Reichweite im stadtnahen Umkreis elektromobil unterwegs zu sein.
Wir haben hier im Forum ständig diese Anfragen:
- Welcher der 45 km/h-Roller denn wirklich den zulässigen Tolleranzwert leicht über 45 km/h erreicht, und diese Geschwindigkeit mit sich leerendem Akku auch längere Zeit weiter halten kann?
-Was sich denn der Gesetzgeber überhaupt mit dem 45 km/h-Limit gedacht hat?
-Was es dann soll, dass Benzin-Roller bis zum letzen Trofpen Sprit 45 km/h leicht überschreiten dürfen und E-Roller mit fast leerem Akku in Fahrrad-Geschwindigkeit zurückfallen müssen?
- Wie man seinen 45er-E-Roller nachträglich manupulieren kann, damit er schneller (als erlaubt) fährt? (und ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz unterwegs wäre)
Für mich ist klar, dass der deutsche Gesetzgeber den A1-Führerschein für 16-Jährige nur mit einer ausreichenden Zweiradausbildung erlauben will und auch 18-Jährigen Fahranfängern, diese Motorradausbildung auferlegt, damit ein sicherer Start ins Zweiradleben erfolgt.
Für alle über 25 Jahren, die Auto-Fahrpraxis im Verkerhr haben, bietet sich dann aber doch diese B196 Zweiradeinweisung in der Fahrschule an, um Zweiräder bis 11kW, die bis hinauf zu 120 km/h schnell sein können, zu fahren.
Da gibt es doch (ab diesem Alter) eigentlich keinen Grund mehr für Gejammer, dass der Einem per Gesetz nur gestattete 45er E-Roller ein lahmer Bock wäre.
Auf den üblichen Straßen im stadtnahen Raum mit Tempolimit 30, 50 und 70 km/h ist man dann jedenfalls kaum langsamer unterwegs, als mit dem Auto. Und auch mit leerem Akku schaffen die Fahrzeuge ja noch knappe 60.
Viele Grüße
Didi
das oben genannte Angebot nehme ich mal zum Anlass, für den B196-Erweiterungkurs zum Autoführerschein zu werben.
Autofahrer über 25 Jahren, die mindestens schon 5 Jahre diesen Klasse B-Füherschein besitzen, können in der Fahrschule einen Kursus zur Einweisung für Leichtkaftroller/Leichtkrafräder machen und (ohne Prüfungsstress) dann die Erweiterung B196 nachtragen lassen. Damit dürfen sie dann in Deutschland nicht länger nur die lahmen 45 km/h-Zweiräder fahren, sondern auch die A1 Klasse bis 11kW (15 PS) bzw. bis 125 ccm.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... %20fahren?
Also auch so ein Fahrzeug:
https://www.nova-motors.de/elektrorolle ... opcase=857,
dass von Größe und Gewicht quasi seinem 45 km/h-Zwilling entspricht, aber eben in der Stadt deutlich zügiger vorran kommt.
Da der Kurs um 800 € kostet, bleibt man beim Angebot des Fahrzeuges 2.999€ (mit zwei Akkus 60V/26Ah) also unter 4.000€, um dann mit 60-80 km Reichweite im stadtnahen Umkreis elektromobil unterwegs zu sein.
Wir haben hier im Forum ständig diese Anfragen:
- Welcher der 45 km/h-Roller denn wirklich den zulässigen Tolleranzwert leicht über 45 km/h erreicht, und diese Geschwindigkeit mit sich leerendem Akku auch längere Zeit weiter halten kann?
-Was sich denn der Gesetzgeber überhaupt mit dem 45 km/h-Limit gedacht hat?
-Was es dann soll, dass Benzin-Roller bis zum letzen Trofpen Sprit 45 km/h leicht überschreiten dürfen und E-Roller mit fast leerem Akku in Fahrrad-Geschwindigkeit zurückfallen müssen?
- Wie man seinen 45er-E-Roller nachträglich manupulieren kann, damit er schneller (als erlaubt) fährt? (und ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz unterwegs wäre)
Für mich ist klar, dass der deutsche Gesetzgeber den A1-Führerschein für 16-Jährige nur mit einer ausreichenden Zweiradausbildung erlauben will und auch 18-Jährigen Fahranfängern, diese Motorradausbildung auferlegt, damit ein sicherer Start ins Zweiradleben erfolgt.
Für alle über 25 Jahren, die Auto-Fahrpraxis im Verkerhr haben, bietet sich dann aber doch diese B196 Zweiradeinweisung in der Fahrschule an, um Zweiräder bis 11kW, die bis hinauf zu 120 km/h schnell sein können, zu fahren.
Da gibt es doch (ab diesem Alter) eigentlich keinen Grund mehr für Gejammer, dass der Einem per Gesetz nur gestattete 45er E-Roller ein lahmer Bock wäre.
Auf den üblichen Straßen im stadtnahen Raum mit Tempolimit 30, 50 und 70 km/h ist man dann jedenfalls kaum langsamer unterwegs, als mit dem Auto. Und auch mit leerem Akku schaffen die Fahrzeuge ja noch knappe 60.
Viele Grüße
Didi