Das biest, vielleicht hatte es Tollwut o.ä. ?!
Sind zwar sehr werbewirksam allerdings leider sehr teuer,
Text aus Link gaaanz oben,zum Thema Strassenzulassung:
Nach einem vierjährigen Behördenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Die Fahrzeugklasse läuft unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“ kurz „eMo“ und regelt alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:
Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat
SEGWAYs müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein
Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYs nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
SEGWAYS dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden
Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen
Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den SEGWAY durchgängig nutzen.
Die Gesamtbreite des SEGWAY beträgt nicht mehr als 70 cm
Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen
Die Verordnung löst die Einzelregelungen der Bundesländer ab.