Freiwillige Zulassung schriftlicher Antrag

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Stivikivi
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Freiwillige Zulassung schriftlicher Antrag

Beitrag von Stivikivi »

Hat jemand bereits einen schriftlichen Antrag bei seiner Zulassungsstelle eingereicht?

Wenn ja wie lange würdet ihr der Behörde für die Bearbeitung einräumen bis ihr den Anwalt konsultiert?

In Deutschland müssen einige Ämter halt noch lernen das sich nicht alle Bürger so abspeisen lassen. Dafür gibt es ja Verwaltungsgerichte die nach geltende Rechtsprechung agieren müssen.
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rainer*
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Re: Freiwillige Zulassung schriftlicher Antrag

Beitrag von rainer* »

Der Behörde eine Nachfrist setzen und Untätigkeitsklage einreichen. Ist jetzt keine Rechtsberatung aber ich bin der privaten Meinung dass eine dreimonatige Frist für so eine "komplexe" Amtshandlung mehr als angemessen wäre.

Bisher musste ich sowas nicht, die Zulassungsstellen HAL und ABI bzw. deren Mitarbeiter waren immer zuvorkommend und wenn auf einen Fehler hingewiesen wurde, auch einsichtig und haben mir sofort ohne Wartezeit einen Termin eingeräumt, die Papiere erneut ausgestellt und dafür auch nix berechnet.

Ganz im Gegensatz zur Bauaufsicht eines bestimmten Landkreises, denen ich leider keinen Schuss vor den Bug setzen kann, da ich mit denen regelmäßig zusammen arbeiten muss. :evil:

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung schriftlicher Antrag

Beitrag von Stivikivi »

rainer* hat geschrieben:
Di 10. Dez 2024, 22:38
Der Behörde eine Nachfrist setzen und Untätigkeitsklage einreichen. Ist jetzt keine Rechtsberatung aber ich bin der privaten Meinung dass eine dreimonatige Frist für so eine "komplexe" Amtshandlung mehr als angemessen wäre.

Bisher musste ich sowas nicht, die Zulassungsstellen HAL und ABI bzw. deren Mitarbeiter waren immer zuvorkommend und wenn auf einen Fehler hingewiesen wurde, auch einsichtig und haben mir sofort ohne Wartezeit einen Termin eingeräumt, die Papiere erneut ausgestellt und dafür auch nix berechnet.

Ganz im Gegensatz zur Bauaufsicht eines bestimmten Landkreises, denen ich leider keinen Schuss vor den Bug setzen kann, da ich mit denen regelmäßig zusammen arbeiten muss. :evil:
Untätigkeit bewirkt ja leider keine Bewilligung.

Das heißt dafür werden die vlt auf den Sack bekommen. Lehnen aber dann den Antrag ab. Ich widerspreche die Lehnen erneut ab. Dann normal über Verwaltungsgericht.

Bislang waren Sie mir gegenüber auch sehr kulant. Aber wo ich letztens meinen N PRO zulassen wollte hieß es schon wieder nur mit Gutachten für die Ausleuchtung des Kennzeichens. Zusätzlich dazu sollte ich noch begründen wieso ich freiwillig zulassen möchte.

Dachte die wollen mich verarschen aber meinten es ernst.

Ich sagte bezüglich dem Gutachten das ich das eigentlich bereits mit dem Amtsleiter geklärt hätte. Dann hieß es auf einem dies wäre eine Ausnahmeregelung gewesen. Komischerweise habe ich diese Ausnahmeregelung mehrmals anwenden können :mrgreen:

Naja der Sachbearbeiter blieb bockig und ich habe mein Anliegen schriftlich eingereicht. Das war am 17.10. Am 25.11 habe ich Sachstandsanfrage gestellt. Ebenfalls unbearbentwortet. Also ab dem 17.12 gehe ich dann härter mit denen ins Gericht ja?

Die haben noch als Ausrede dann behauptet das wären Vorgaben vom KBA.

Meine Anfrage ans KBA vom 02.09.2024


Zulassungsfragen

Ihre E-Mail-Anfrage vom 02.09.2024

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage, die zur Beantwortung an den Grundsatzbereich der
Abteilung Typgenehmigung weitergeleitet wurde.
Zu den Aufgaben der Abteilung Typgenehmigung im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gehört die
Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile
nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Mit der Typgenehmigung bestätigt die
Genehmigungsbehörde, dass ein in größerer Anzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge
oder Fahrzeugteile den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten ent-
spricht.
Diese Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschafts-
kommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab.
Als Genehmigungsbehörde ist das KBA nicht zuständig für Genehmigungen von Einzelfahrzeu-
gen mit nationaler Geltung sowie für die Genehmigung nachträglicher Änderungen an bereits
zugelassenen und im Verkehr befindlichen Fahrzeugen. Hierfür sind die nach Landesrecht be-
stimmten Behörden der Bundesländer zuständig, für die das KBA als Bundesoberbehörde nicht
vorgesetzte Instanz ist.
Gerne möchte ich Ihnen den folgenden Hinweis geben:
Wie Sie bereits selbst angegeben haben, liegt die Zuständigkeit für Entscheidungen zum Zulas-
sungsverfahren bei den nach Landesrecht bestimmten Behörden und zwar gemäß § 75 FZV.
Weisungen oder Erlasse zu den Anforderungen der vorzubringenden Fahrzeugdokumente wer-
den nicht durch das KBA verfügt, sondern ggf. durch die vorgesetzten Landesbehörden, in
oberster Instanz durch das jeweilige Verkehrsministerium des Bundeslandes.
Die Aufsichtspflicht gegenüber den Technischen Prüfstellen oder den unabhängigen Sachver-
ständigen für das Kfz-Wesen hinsichtlich erteilter Gutachten sowie durchgeführter Untersu-
chungen liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Länder.

Die Fassung und Änderung der FZV liegt nicht im Aufgabenbereich unserer Behörde, sondern
beim Verordnungsgeber.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Also auch hier haben Sie gelogen. Das habe ich entsprechend zusätzlich zu meinem Antrag mit verschickt.

Und hier entsprechend die "Ausnahme bzw. Einzelregelung"
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für das freundliche Telefonat. Anbei wie versprochen die Reservierung, diese bitte dem Kollegen oder der Kollegin vorzeigen, dass die Wunschkennzeichengebühren hier nicht berechnet werden.

Ebenfalls wie besprochen, die Mitteilung dass wir auf das TÜV Gutachten für die Ausleuchtung des Kennzeichens verzichten.

Sollten noch weitere Fragen aufkommen, können Sie mich jederzeit anrufen.
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