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E-Roller in Niederlande kaufen?

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 20:13
von iwante110
Ich überlege mir, einen 45kmh Roller in den Niederlanden zu kaufen und mir per Spedition nach Berlin liefern zu lassen, da der Roller in Deutschland nicht mehr käuflich erwerblich ist.
Worauf müsste ich achten? Darf ich ihn dann einfach fahren oder müsste ich ihn dann irgendwie zulassen? Eine freiwillige Zulassung wegen der THG Quote ist geplant.

Liebe Grüße

Re: E-Roller in Niederlande kaufen?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 14:46
von qwert0815
Moin,

solange die CoC beiliegt, sollte das wohl kein Pronblem sein.#


lg

martn

Re: E-Roller in Niederlande kaufen?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 15:24
von Andy_T
Freiwillige Zulassung könnte mittlerweile schwierig werden, da das wohl viele Zulassungsstellen nicht mehr machen… besser vorher prüfen, wie das lokal gehandhabt wird.

Re: E-Roller in Niederlande kaufen?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 20:17
von didithekid
Hallo,
ohne die (eigentlich geplante) freiwillige Zulassung wäre es kein Problen, da die beim Kauf mit auszuhändigende CoC (EU-Zulassung) ja das (beim Kauf in D gleiche) Papier ist, das gemeinsam mit der Versicherungsbestätigung und dem Versicherungskennzeichen Fahren in D erlaubt.
Problem ist die Zulassung beim Straßenverkehrsamt - einerseits wegen freiwilliger Zulassung 45 km/h (ob überhaupt noch möglich) - aber andererseits auch weil: "Zulassung eines nach Deutschland importierten Farzeug", wo es bei den schnelleren Rollern auch immer Probleme bereitet, alle Papiere und Erklärungen (fabrikneues Fahrzeug nie zugelassen im Ausland, Steuernachweis/Kaufrechnung) so vorzulegen, dass eine täglich aufs neue vom Ansturm überforderte Amtsperson, die ausländischen Dokumente auch als jene versteht, die als geprüft abgehakt werden müssen. Mit beglaubigter Übersetzung aller notwendigen Papiere darf das in der EU offiziell natürlich kein Problem sein. Ohne wiehert aber ggf. der Amtsschimmel.
Viele Grüße
Didi

Re: E-Roller in Niederlande kaufen?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 22:20
von Mächschen
Im Grunde genommen muss nur nachgewiesen werden, dass der Roller gekauft und nicht gestohlen ist, und, dass der Zoll gezahlt wurde, wenn der denn fällig wird, gibt freigrenzen und so, kann ich nicht beantworten bei Roller aus NL.