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L1e-A im Fahrzeugschein statt L1e-B

Verfasst: Mo 4. Jul 2022, 12:57
von hmpf
Hallo,

ich habe meinen Trinity Uranus letzte Woche bei der Zulassungsstelle freiwillig zugelassen. Der Beamte wusste sofort Bescheid, aber leider war das sehr umstaendlich, ich musste zweimal hin (kann nur der Chef machen, und der war um 8 noch nicht da) und es hat lange (30min + 1:30h) gedauert. Leider ist mir daheim dann aufgefallen, dass im Fahrzeugschein L1e-A als Fahrzeugklasse und darunter "Fahrrad mit Antrieb <= 1000W" steht, was so nicht korrekt ist. Die restlichen Daten stimmen aber - inkl. der angegebenen Leistung mit 3kW... Es ist also schon ein Widerspruch in sich...

Frage: Kann das fuer mich einen Nachteil haben, wenn ich es nicht zeitnah korrigieren lasse? Meine Motivation, mich nochmal 2h in die Zulassungsstelle zu setzen ist begrenzt und die THG-Quote gibt es ja auch so... Habe nur Bedenken vor der ersten Kontrolle...
Im Kommentarfeld steht auch extra "Zulassung gemaess 3 Abs 3 FZV, keine HU".

Danke!

PS: Der HUK ist der Hersteller Taizhou Znyhug EV auch offensichtlich unbekannt bisher, die EVB Nummer gab es nur durch Anruf, online ging es nicht.

PPS: L1e-A == keine Helmpflicht mehr und Radwege ausserorts? :lol:
trinity-fahrzeutschein.jpg
Bild

Re: L1e-A im Fahrzeugschein statt L1e-B

Verfasst: Mo 4. Jul 2022, 13:34
von didithekid
Hallo,
L1e-A ist Zweirad mit Pedalantrieb und Motorunterstützung > 250 Watt bis 1.000 Watt. Mit Obergrenze von 45 km/h wäre es dann ein S-Pedelec. Die Einstufung der Behörde für deinen Roller ist natürlich falsch. Totz der o. g Tabbelle würde ich da allerdings beim <1.000 W Pedelec <25 km/h genauso von Helmpflicht ausgehen, wie bei einem max 25 km/h MOFA (mit z. B. 900Watt), das eigentlich dieser Klasse (auch ohne Pedalantrieb) gleichgestellt wird. Ab wann die Helmpflicht greift, ist dabei ein juristisch sehr umstrittenes Thema (daher auch das Kleingedrukte unter der Tabelle zum nicht harmonisieten D<->EU-Recht).
Ein Pedelec mit weniger als 250 Watt und Motorunterstüzung, die bei 25 km/h abschaltet, ist natürlich voll dem Fahrrad gleichgestellt und unterliegt keiner Helmpflicht.
Von der Helmpflicht (unstrittig) befreit sind außerdem Leicht-MOFAs bis 20 km/h und die 20 km/Scooter.
Was Dir aber mit dem Roller nun Vorteile bringen könnte, ist bei der Benutzung von MOFA frei gekennzeichneten Radwegen die z. B. an Autobahnbrücken Umwege ersparen.
Hällt Dich da ein vermeintlich vorschriftenkundiger Beamter an, kannst Du dich auf die Fahrrad-/ bzw. quasi MOFA-Zulassung berufen, wenn die Behörde kein Kleinkraftrad darin sieht. Deck beim zeigen der Papiere aber mit dem Finger die 45 bei Höchstgeschwindigkeit ab.
Egal ob L1e-A oder L1e-B sollte es eigentlich keine Verwarnung bei Parken auf dem Gehweg geben. Mit großem Nummernschlild mag das aber vermehrt vorkommen.
Viele Grüße
Didi

Re: L1e-A im Fahrzeugschein statt L1e-B

Verfasst: So 17. Jul 2022, 11:46
von ThoMadass
Stimmen denn die Altersangaben noch?
Meines Wissens nach ist doch der AM-Führerschein mittlerweile schon ab 15 Jahren erwerbbar.

Re: L1e-A im Fahrzeugschein statt L1e-B

Verfasst: So 17. Jul 2022, 12:57
von Fasemann
AM wurde nun nach 30 Jahren in allen Bundesländern gleich gestellt, daher ab 15 Jahre, das ganze ist Ländersache, da könnte jeder fast machen was er wollte. Die gute alte Regel aus der DDR, nun kann man mit 15 Jahren innerhalb von D legal 60 km/ h fahren, wenn man das passende Moped hat.

Re: L1e-A im Fahrzeugschein statt L1e-B

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 14:37
von Mächschen
Naja, nur die 15 war Ländersache, ist jetzt aber Bundesrecht.

Aber der 15 jährige aus dem Osten durfte auch im Westen fahren, nur der Wessi hat keine Möglichkeit mit 15 den Schein zu machen, obwohl es für den Ossi die Regel ist.

Aber die 60 km/h DDR Mopeds durfte schon immer jeder mit AM Schein egal ob im Osten oder im Westen fahren...

Re: L1e-A im Fahrzeugschein statt L1e-B

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 15:12
von rainer*
Mächschen hat geschrieben:
Di 19. Jul 2022, 14:37
Aber der 15 jährige aus dem Osten durfte auch im Westen fahren, nur der Wessi hat keine Möglichkeit mit 15 den Schein zu machen, obwohl es für den Ossi die Regel ist
Nein. Ein Bekannter hatte den gemacht. Das Teil war aus Papier, relativ groß, ich glaube DIN A5. In diesem seltsamen Führerschein stand der Satz "gilt nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen".

rainer*

Re: L1e-A im Fahrzeugschein statt L1e-B

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 15:39
von Fasemann
Genau so war's, in der Familie gibt es einen Wohnort in Sachsen-Anhalt mit schulpflichtigen Kind in Thüringen. Er durfte bis 16 nur von und zur Schule fahren, ist aber schon 4 oder 5 Jahre her.