Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?
Verfasst: Di 25. Aug 2020, 17:18
Mein Tachometer ist nach dem BMS-Tausch dauerhaft "Error 11", wobei der Code 11 die aktuelle Geschwindigkeit überschreibt. Fahren tut er problemlos und Strecke messen geht auch noch. Identischen Ersatz für das BMS gibt es leider nicht mehr, weil kein Ersatz-BMS lieferbar. Daher sehe ich im Moment keine Chance den fest verbauten Tacho wieder bezahlbar zum Laufen zu bringen.
Mit gesundem Menschenverstand ist es kein Problem, eine 45er ohne funktionierenden Tacho zu fahren, bei 30 kann ich auch einfach eine Fahrstufe runterschalten, ich wäre aber gerne legal unterwegs.
Im Moment behelfe ich mir mit einem Smartphone und der BMS-App Xiaoxiang. Das funktioniert gut, bis auf zwei Nachteile: 1) Die ersten paar Meter hat man keine Geschwindigkeit, bis das GPS genug Satelliten gefunden hat. 2) Die Anzeige ist etwas träge und funktioniert natürlich nicht in Tunneln. Bin aber sowieso noch nie einen Tunnel gefahren.
An rechtlichen Regelungen habe ich folgendes gefunden: § 57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
Seht ihr eine Chance, dass wieder in einen "legalen" Zustand zu bringen? Wäre ein beleuchteter Fahrradtacho am Vorderrad eine StVZO-konforme Option? Soll ich meinen Roller mal beim TÜV vorbeibringen und mir einen Tip abholen, ohne das der defekte Tacho gleich aktenkundig wird?
Mit gesundem Menschenverstand ist es kein Problem, eine 45er ohne funktionierenden Tacho zu fahren, bei 30 kann ich auch einfach eine Fahrstufe runterschalten, ich wäre aber gerne legal unterwegs.
Im Moment behelfe ich mir mit einem Smartphone und der BMS-App Xiaoxiang. Das funktioniert gut, bis auf zwei Nachteile: 1) Die ersten paar Meter hat man keine Geschwindigkeit, bis das GPS genug Satelliten gefunden hat. 2) Die Anzeige ist etwas träge und funktioniert natürlich nicht in Tunneln. Bin aber sowieso noch nie einen Tunnel gefahren.
An rechtlichen Regelungen habe ich folgendes gefunden: § 57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
Ist ein Smartphone-Tacho legal? Es wird auf den Anhang verwiesen, der wiederum auf EU Richtlinien verweist. Leider finde ich da den Volltext nicht, sondern nur die "Änderungen". Vermutlich entspricht das Smartphone aber nicht den Bestimmungen, weil keine Typprüfung.(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein.
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(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.
Seht ihr eine Chance, dass wieder in einen "legalen" Zustand zu bringen? Wäre ein beleuchteter Fahrradtacho am Vorderrad eine StVZO-konforme Option? Soll ich meinen Roller mal beim TÜV vorbeibringen und mir einen Tip abholen, ohne das der defekte Tacho gleich aktenkundig wird?