Da stellt sich mir natürlich automatisch die Frage - wie schaut's denn aus, wenn ich vorher das Nummernschild einfach abschraube?

Vielleicht sollte man mal eine Sammlung bescheuerter Gesetze anlegen - könnte ganz lustig sein, meine ich...

Das war die telefonische Auskunft auf meine Frage, warum ich meinen Scooter nicht z.B. mit in die S-Bahn nehmen kann. Tja, das - leider - nur allzu obrigkeitshörige Volk (zu dem ja auch der Auskunftgeber) gehört, kuscht leider viel zu viel, wenn Du mich fragst.E-Biker hat geschrieben:Warum das nicht? Ist doch ein Spielzeug - seit wann soll es denn verboten sein, Spielzeuge in der Bahn mit zu führen? Sofern keine Gefahrenstoffe enthalten sind (alles mit Benzin muss grundsätzlich draußen bleiben) kann da doch wohl kaum einer was gegen sagen.
Ist doch ein allgemeines Gepäckstück.
Sonst mach ne Plane rüber, dann sieht er noch mehr nach Gepäckstück aus.
E-Biker hat geschrieben:Ich hätte nicht nachgefragt, da kriegt man nur Antworten, die man vielleicht gar nicht hören will. Wahrscheinlich hatte die Telefoneuse auch gar keine Ahnung, was sie sich darunter vorstellen soll.
Passt das Ding nicht in irgendeine Tasche?
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