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Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Do 10. Okt 2019, 14:42
von casper
Hallo, kann mir bitte jemand helfen. Ich war auf einem E-Scooter unterwegs und wurde von der Polizei kontrolliert. Mir wurde vermittelt, das für die Nutzung der E-Scooter ein Führerschein vorhanden sein muss. Meines Wissens benötigt man aber keinen Führerschein. Jetzt droht mir eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was hab ich nun zu befürchten?
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Do 10. Okt 2019, 15:16
von Evolution
Welchen E-Scooter hast Du gefahren?
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Do 10. Okt 2019, 15:52
von Alf
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Regelung und Strafe
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Die Geldstrafen richten sich nach dem Einkommen der straffällig gewordenen Person.
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird geregelt von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg. Zudem können die Haftpflicht- und die Rentenversicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlöschen.
Das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist deswegen so hoch, weil davon ausgegangen wird, dass die Person mit den Begebenheiten des Straßenverkehrs und des Führens eines Fahrzeugs (noch) nicht vertraut ist oder sich durch – meist schwerwiegende – Verstöße disqualifiziert hat. Lässt sich der Strafbefehl nicht nachvollziehen, kann es sich immer lohnen, einen Verkehrsanwalt zu Rate zu ziehen. Nachdem der Führerschein entzogen wurde, einfach trotzdem zu fahren, sollte jedoch besser unterlassen werden.
Fahren, ohne jemals eine gültige Fahrerlaubnis besessen zu haben
Vor bestandener Führerscheinprüfung am Straßenverkehr teilzunehmen, kommt dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gleich.Vor bestandener Führerscheinprüfung am Straßenverkehr teilzunehmen, kommt dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gleich.
Ob bei einer kleinen Übungsfahrt auf dem Parkplatz oder für ein paar Minuten hinter dem Steuer des besten Kumpels. Der klassische Fall von „ich darf zwar nicht, kann es aber eigentlich“ wird im Strafrecht nicht einfach mit (meist) jugendlichem Übermut abgetan – doch vor dem Gesetzgeber ist der Tatbestand “Fahren ohne Fahrerlaubnis” damit erfüllt.
Personen, die kurz vor der eigenen Führerscheinprüfung stehen, bürden sich damit eine hohe Hypothek auf, wenn sie erwischt werden. Denn die Führerscheinprüfung kann sich nach einem solchen Vorfall um Jahre verschieben.
Eine Ausnahme ist im Gesetzestext gelassen: auf privaten oder umfriedeten (soll heißen: durch eine Schranke o. Ä. getrennten) Grundstücken ist das Üben erlaubt. Der Besitzer des Grundstückes muss dabei aber ausdrücklich einwilligen.
Übrigens: Bei jungen Leuten kann das Jugendschutzgesetz greifen, welches in der Regel keine Geldstrafe vorsieht. Die Strafe muss dann anders verbüßt werden.
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Do 10. Okt 2019, 16:26
von casper
Evolution hat geschrieben: ↑Do 10. Okt 2019, 15:16
Welchen E-Scooter hast Du gefahren?
Bin mit dem Soflow einer Freundin gefahren.
@Alf Aber man benötigt doch gar keinen Führerschein für den E-Scooter!?
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Do 10. Okt 2019, 17:20
von Evolution
Soflow = Keine Zulassung nach StVZO/eKFV. Nicht im Straßenverkehr zu verwenden.
Fahren eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges. Das ist eine zumindestens ein Bußgeldtatbestand.
https://blog.lapid.de/elektrokleinstfah ... grundlagen
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Do 10. Okt 2019, 17:47
von Alf
casper hat geschrieben: ↑Do 10. Okt 2019, 16:26
Evolution hat geschrieben: ↑Do 10. Okt 2019, 15:16
Welchen E-Scooter hast Du gefahren?
Bin mit dem Soflow einer Freundin gefahren.
@Alf Aber man benötigt doch gar keinen Führerschein für den E-Scooter!?
Ab 6kM/h schon.
Zumindest einen Mofa-Lappen.
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Fr 11. Okt 2019, 10:27
von S.K.
Für das E-Scooter-Fahren braucht man keinen Führerschein, wenn er eine Straßenzulassung und eine Versicherungsplakette hat und den sonstigen Vorgaben entspricht. Wenn du aber ein generelles Fahrverbot hast, kann dir u.U. auch die Fahrerlaubnis für führerscheinfreie Fahrzeuge entzogen werden. Drohen kann dir dann Bußgeld, aber auch z.B. eine Überprüfung der
https://www.fuehrerscheinfix.de/fahreignung/, das ist dann von der genauen Situation abhängig. Wenn so ein generelles Fahrverbot aber nicht vorliegt würde ich die Anzeige mal abwarten und dann evtl. Einspruch einlegen oder ab zum Anwalt.
Viel Erfolg!
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:22
von casper
Was denn nun?

Der E-Scooter hat eine Straßenzulassung und darf bis 20km/h auch ohne Führerschein gefahren werden, so hatte mir das die Freundin gesagt. Wo steht das denn mit dem Mofa-Führerschein?
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:46
von tgsrt
Re: Führerschein für den E-Scooter!?
Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:47
von Ganter Ingo™
Nun differenziert doch mal endlich den blöden Oberbegriff E-Scooter!
Wenn es sich um einen elektrischen Tretroller handelt, so darf dieser ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubis gefahren werden.
Den Begriff Führerschein habe ich mir schon lange abgewöhnt. Offensichtlich können viele deutsche immer noch nicht ohne das Wort "Führer" als Vorsatz für irgendwas (Führerschein, Führerhaus und so weiter) auskommen. Ekelhaft.