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Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 19:29
von Piet
Hallo liebe Forumsuser,

da der Thread zur freiwilligen Zulassung hier ja gesperrt ist und ich keinen anderen passenden Thread finden konnte, möchte ich meine Frage gerne hier loswerden und hoffe auf eine passende Antwort erfahrener User.

Da mein eMace ja aktuell via Versicherungskennzeichen versichert ist und ich ihn nächste Woche freiwillig zulassen möchte, stellt sich die Frage, was mit dem Versicherungskennzeichen passiert. Denn ich gehe mal ganz stark davon aus, dass eine "Doppelversicherung" bestimmt unzulässig ist.

Muss ich das Schild zur Zulassungsstelle mitnehmen? Oder selber an die Versicherung zurückgeben? Wie lief das bei eurer freiwilligen Zulassung ab?

Vielen Dank und liebe Grüße

Piet

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 20:34
von Alf
" da der Thread zur freiwilligen Zulassung hier ja gesperrt ist " ,ja, ist manchmal etwas merkwürdig hier, aber wie heißt der Spruch nochmal mit den Köchen.... ich komme im Moment nicht drauf.

Antwort:
Das Versicherungskennzeichen ist dann obsolet. Das Geld ist futsch. Und Du brauchst es nicht, weil das die Zulassungsstelle nicht interessiert.
Genauso ist es, wenn Du dann den Roller abmeldest und dann ein Versicherungskennzeichen draufpappst, das interessiert auch niemanden. Deine Papiere behälst Du ja.

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 21:07
von Piet
Vielen Dank Alf, direkt eine Antwort vom Experten, wow. Der Typ von der HUK hier vor Ort hat mir nämlich nur die eVB gegeben und wollte mich wohl schnell loswerden. Als ich das Thema ansprach, sagte er bloß, Fragen sollte ich jemanden stellen, der sich damit auskennt. Dafür sei er nicht zuständig. Zumindest hat er mir netterweise einen portofreien Antwortumschlag an die HUK in die Hand gedrückt. Darin solle ich das Versicherungskennzeichen zurückschicken und bekäme anteilig das Geld zurück. Werde ich zumindest mal versuchen...

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 21:39
von callmeuhu
Piet hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 21:07
Als ich das Thema ansprach, sagte er bloß, Fragen sollte ich jemanden stellen, der sich damit auskennt. Dafür sei er nicht zuständig. Zumindest hat er mir netterweise einen portofreien Antwortumschlag an die HUK in die Hand gedrückt. Darin solle ich das Versicherungskennzeichen zurückschicken und bekäme anteilig das Geld zurück. Werde ich zumindest mal versuchen...
was ist denn das für ein Vogel ?

Soll dir da der Apotheker helfen oder der örtliche Metzger :lol:

Der hat das Schild zurück zunehmen und dann wird dir das Geld von der HUK zurücküberwiesen. Wenn du das Schild nicht mehr hast, ist das Geld futsch.
Mit der eVB gehst du dann zur Zulassungsstelle und hast dann viel "Spaß" ;)

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Di 31. Dez 2019, 19:59
von DH5HAI
moin
hallo plet. ich habe erst vor kurzen von dieser möglichkeit erfahren mit der freiwilligen anmeldung!
hat es bei dir geklappt? hast du dein kennzeichen? berichte mal! der hauptgrund warum intresse habe
ist wegen wunschkennzeichen und einen E am ende des kennzeichen! mein roller hat leider papiere aus italien!
ist ein Zhejiang Zilli und ich befürchte es wird probleme mit der hsn nummer geben! ich habe schon gesucht im netz
und ein kommentar habe ich gefunden der meinte das es langt die certificato nummer bei der zulassung vorzulegen.
im dokoment aus italien gibt es noch 2 andere nummern.ich werde auf alle fälle mal das typenschild an mein roller suchen!
ich hoffe ich bekomme hier unterstützung und fragt mich nicht nach den sinn oder unsinn der aktion! ich finde es einfach geil!
die grossen (tesla und co) haben auch ein E im kennzeichen.warum nicht auch ich wenn es möglich ist!
mfg

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 11:59
von vsm
DH5HAI hat geschrieben:
Di 31. Dez 2019, 19:59
[...]
die grossen (tesla und co) haben auch ein E im kennzeichen.warum nicht auch ich wenn es möglich ist!
mfg
Ein "E" im Kennzeichen ist nicht möglich, das kann man erst ab L3e aufwärts beantragen. Wir haben dazu auch irgendwo einen Thread.

Ansonsten ist es natürlich kein Problem, wenn Papiere aus einem anderen EU-Land kommen. Diese müssen in jedem EU-Mitgliedsstaat akzeptiert werden. Da das für die freiwillige Zulassung in den Ämtern allerdings sehr selten vorkommt, ist evtl. etwas Ausdauer gefragt, weil sich einfach niemand auskennt...

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 12:21
von Evolution
Wir haben dazu auch irgendwo einen Thread.
viewtopic.php?f=34&t=6391

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 19:27
von DH5HAI
ok danke für die info das ist ja schade!
ich habe jetzt mal eine ganz dumme frage? bitte nicht steinigen deswegen!
was passiert wenn ich zu einen schildermacher gehe mir ein leichtkraftrad schild hole
in der mitte mein mopedschild ranschraube und am ende des schldes mir ein schönnes
schwarzes fettes E mir drucken lasse! das D und den euroring könnte ich ja weis überlackieren!
eure meinung ist gefragt!

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 20:26
von achim
Und was soll der Sinn dieser ganzen Aktion sein?
Versteh ich nicht. Abgesehen davon dass das doch bescheuert aussieht.....

Gruß,
Achim

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 20:38
von Fasemann
Parken und Laden für Elektrofahrzeuge frei, erkennt ja mancher beim Roller nicht. Bei mir in der Nähe steht ein normaler 50 Roller mit dem Schild, der hat da seinen Anwohnerparkausweis aufgenietet, das sieht auch etwas komisch aus.