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Ladeziegel mit typ2 auf typ2 Adapter
Verfasst: Mi 13. Aug 2025, 19:56
von julianwki
Gibt es eigentlich auch Ladeziegel, die man mittels Adapter sowohl an Steckdosen (Schuko, CEE,...) als auch Typ2 Steckdosen anschließen kann?
Macht auf den ersten Gedanken keine Sinn, aber: Wenn man unterwegs ist auf Tour wird man ggf. sowohl Typ2 Ladekabel (für die Ladesäule) als auch Ladeziegel mit Schuko (für z.B. die Hotel-Garage oder den Campingplatz) mitnehmen.
Wenn man das mit einem Gerät vereinen kann, könnte man also Platz sparen.
Re: Ladeziegel mit typ2 auf typ2 Adapter
Verfasst: Mi 13. Aug 2025, 20:02
von julianwki
Und habe meine Frage gerade selber beantwortet:
https://juice.world/products/adapter-ty ... 3577666906
Aber nicht billig diese Juice Booster...
Re: Ladeziegel mit typ2 auf typ2 Adapter
Verfasst: Mi 13. Aug 2025, 20:08
von MEroller
Nicht ganz so teuer ist der nrgy Kick Ladziegel:
https://www.nrgkick.com/nrgkick-konfigurator/
Wobei, mit Schuko und Typ 2 wirst auch 1.006,44 € los...

Re: Ladeziegel mit typ2 auf typ2 Adapter
Verfasst: Mi 13. Aug 2025, 20:38
von julianwki
Die 16A Light Version würde ausreichen, aber dennoch ~ €725 ohne USt. Puuuh...
https://www.nrgkick.com/produkt/nrgkick-16a-light/
Re: Ladeziegel mit typ2 auf typ2 Adapter
Verfasst: Mi 13. Aug 2025, 21:41
von MEroller
Die Dinger können halt viel mehr als ein reines Ladekabel. Von nichts kommt nichts...
Re: Ladeziegel mit typ2 auf typ2 Adapter
Verfasst: Mi 13. Aug 2025, 21:43
von error
Sowas nennt sich dann "mobile Wallbox". Der ADAC hatte seinerzeit ein paar Informationen zusammengetragen:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e ... oxen-test/
Kurios: Meldepflicht und Steuerbarkeit
Eine kuriose Situation ergibt sich beim Thema Melde- bzw. Genehmigungspflicht und Steuerbarkeit. Mobile Wallboxen müssen wie fest installierte Ladeeinheiten dem Netzbetreiber gemeldet (bis 11 kW) oder von diesem sogar genehmigt werden (über 11 kW). Und obwohl mobile Wallboxen dank CEE-Stecker von Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst angeschlossen werden können, muss die Anmeldung beim Netzbetreiber laut Auskunft von NetzeBW durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Außerdem müssen alle Geräte im Test vom Netzbetreiber steuerbar sein, weil ihre Nennleistung über 4,2 kW liegt.
Das ist durchaus nachvollziehbar, schließlich ist es für die Stabilität des Stromnetzes unerheblich, ob die Ladeleistung von 11 kW oder gar 22 kW über eine feste oder mobile Wallbox fließt. Deswegen sollte das Gerät sowohl an der Heimadresse als auch bei häufig genutzten Ladeorten gemeldet werden.