
Gruß Martin
das ist egal, das ist ein glas, dürfen nicht beklebt werden. fertig.Pottdriver hat geschrieben: ↑Mo 28. Jul 2025, 05:46Ein Blendstreifen oben an der Windschutzscheibe kann bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug schon Probleme machen.Ob das auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gilt kann ich nicht sagen.Das bekleben des Dachfensters sollte kein rechtliches Problem sein.
auch wenn es nirgends steht, es ist einfach verboten.
genau martin, darum geht es ja....Pottdriver hat geschrieben: ↑Di 29. Jul 2025, 06:29Oh ja !Ersthelfer ! Ein Kleintransporter wollte regelwidrig auf der Straße wenden.Hat leider die Strassenbahn von hinten übersehen.Der wurde noch 30m ins Schotterbett hinter der Einmündung geschoben.Die Windschutzscheibe und Seitenscheibe sind in 1000 Scherben zersprungen,das Fahrerhaus nur noch halb so breit.Fahrer und Beifahrer übersäht mit Schnittwunden von Kopf bis in den Bauchbereich.,Schockzustand. Zum Glück schienen dieses grausigen Verletzungen aber schon alles gewesen zu sein und ein Sanitäter war zufällig auch in der Bahn.
Gruß Martin
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