Seite 1 von 1

Strassenzulassung

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 14:55
von Wolla
Hallo, ich habe zu Weihnachten eine E_Flux Freeride ohne Strassenzulassung bekommen.Weiß jemand ob ich den Scooter nachträglich auf Strassenzulassung umrüsten kann und wenn ja was muß ich machen ?

Re: Strassenzulassung

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 16:00
von Harry
Hallo,

das Umrüsten geht nicht zu einem vertretbaren Aufwand.
Viel einfacher und billiger ist es, wenn du deinen eFlux umtauschen würdest.

Re: Strassenzulassung

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 17:36
von Wolla
Was passiert wenn man ohne Strassenzulassung erwischt wird ?

Re: Strassenzulassung

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 17:44
von Ganter Ingo™
Knast. :lol:

Re: Strassenzulassung

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 18:21
von Wolla
Danke Ingo du machst mir Mut ;)

Re: Strassenzulassung

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 18:52
von Ganter Ingo™
Na gut, machen wir es nur halb so schlimm: Geldstrafe. Ist halt ähnlich so, als wenn Du mit einem PKW auf öffentlichen Straßen herum fährst, welches keine HU und AU-Abnahme hat und auch nicht haftpflichtversichert ist.

Ohne die Zulassungspapiere erhältst Du im Normalfall auch kein (Moped-)Versicherungskennzeichen bei einer Versicherung. Welche Daten sollten die auch in die Papiere eintragen, wenn keine Papiere Deinerseits vorliegen?

Vergesse das Teil ganz schnell oder nutze es nur auf nicht öffentlichen Wegen und Straßen, wie zum Beispiel einem privaten Campingplatz.

Re: Strassenzulassung

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 08:55
von Elektro-Kai
Um die Sache mal etwas genauer zu beleuchten mit entsprechender gesetzlicher Grundlage:
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Also wenn die Rennleitung nicht großzügig ein Auge zudrückt, ist es mit ein paar wenigen Euro nicht getan. Eine Freiheitsstrafe dürfte zwar ehr nicht die Regel sein, sofern man sonst nichts ausgefressen hat, aber mit 40 € Bußgeld ist es nicht getan. Die Rede ist von bis zu 180 Tagessätzen. Eingezogen kann das Fahrzeug natürlich auch werden.
Sollte ein Unfall passieren - wenn zum Beispiel ein Kind unerwartet auf die Straße läuft und verletzt wird... Dann ist die Kacke richtig am dampfen ;)