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Radlager festkleben ?

Verfasst: Sa 9. Jul 2016, 16:30
von Heidi_71
Bitte nicht lachen,
aber heute habe ich mein Hinterrad von weavers24 zurück erhalten.....
Die eine Seite wurde wohl repariert ? Und jetzt ist das andere Radlager rausgefallen. :/
Lag lose im Karton.Oder ob die das vergessen haben,ein zu bauen ???
Ich krieg hier langsam die Kriese......

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Sa 9. Jul 2016, 16:47
von Elektro-Kai
Wenn man das Radlager einkleben würde, wäre ein späterer Wechsel ziemlich mühsam. Wenn das Radlager an der Stelle ist wo es hingehört darf es natürlich kein Spiel in der für das Radlager vorgesehenen Mulde geben. Durch die Distanzbuchsen und die Achsmutter werden die Radlager in der Felge an der Stelle gehalten wo sie hingehören.

Schöner wäre es natürlich wenn das Lager ordentlich eingepresst wäre, aber solang wie gesagt kein Spiel vorhanden ist, sollte es kein Problem sein. Von verkleben rate ich dringend ab ;)

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Mo 11. Jul 2016, 18:46
von Eintopf
Hallo zusammen

Ich würde das Lager auf jeden Fall einkleben, sonst ist der Sitz in kurzer Zeit ausgeschlagen und das macht ordentlich Lärm. Ich habe das letzte Woche gemacht. Allerdings habe ich mir ein neues hochwertiges Lager besorgt und nun flüstert der Scooter wieder wie am ersten Tag.

Gruss Daniel

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Mo 11. Jul 2016, 20:25
von Peter51
Ich gebe Eintopf einmal recht. Die Lagerinnenringe werden mit der innenliegende Hülse (Buchse) und der Achse verspannt. Die Lageraußenringe sitzen mit einem Paßsitz, Preßsitz in der Felge. Ist der Lagersitz (Außenring) der Felge ausgeschlagen, wird sich der Lageraußenring in der Felge drehen und der Lagersitz in der Felge schlägt noch weiter aus. Also Markenlager z.B. FAG, SKF nehmen, Lageraußenring und Lagersitz in der Felge säubern und mit Loctite 648 Lager- und Buchsenkleber einkleben - oder eine neue Felge kaufen.

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Di 12. Jul 2016, 09:13
von Schmendrik
Ich würde das Lager auch definitiv NICHT einkleben. Das gehört da ordentlich eingeschlagen und fertig. Eine Werkstatt kann dir da ggf. schnell unkompliziert helfen, da die entsprechende Werkzeuge haben.
Unter den von Peter genannten Umständen, nämlich dass die Felge eh im Eimer ist, kann man das Lager tatsächlich einkleben.

Wenn das Radlager dann kaputt ist, kannst du die Felge gleich mit entsorgen (was du ja sonst heute schon machen würdest).

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Di 12. Jul 2016, 15:59
von Harry
Hallo,

das kann doch wohl nicht wahr sein mit Euren Tipps.
Heidi kauft sich einen neuen Forca und das Radlager macht Geräusche.
Beim Ausbau des Rades kommt ein Kugellager entgegen.
Nach der Reparatur des Rades durch den Händler fällt das andere Kugellager heraus.

Innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf ist der Händler voll in der Pflicht!
Nach der gesetzlichen Gewährleistung muss der Händler für Ersatz sorgen.
Da der Händler die 1. Reparatur schon vermasselt hat, ist zu überlegen, ob man von dem Rückgaberecht Gebrauch macht.

Wenn ich das Kugellager wie auch immer selbst versuche fest zubekommen, ist der Händler schön aus dem Schneider. :roll:

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Di 12. Jul 2016, 16:42
von Schmendrik
Das mit dem halben Jahr habe ich entweder übersehen oder Heidi hats nicht geschrieben?!

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Di 12. Jul 2016, 19:51
von anpan
Harry hat geschrieben:Innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf ist der Händler voll in der Pflicht!
Nach der gesetzlichen Gewährleistung muss der Händler für Ersatz sorgen.
Da der Händler die 1. Reparatur schon vermasselt hat, ist zu überlegen, ob man von dem Rückgaberecht Gebrauch macht.
Der Händler ist 2 Jahre lang in der Pflicht. Nur in den ersten 6 Monaten muss im Zweifel der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Auslieferung bestand. Danach kann er theoretisch verlangen, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass der Fehler nicht durch Gebrauch, sondern durch Mängel, die bei Auslieferung schon bestanden haben, verursacht wurde. Die Kosten (z. B. für den Sachverständigen) für den Nachweis sind dann vom Händler zu tragen, wenn der Kunde recht hatte.

Außerdem hast du kein Rückgaberecht, weil der Händler eine Reparatur verkackt hat. Du musst dem Händler mindestens 2 mal die Chance auf Nacherfüllung geben. Erst wenn dann ein drittes mal ein Fehler auftritt, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den vollen Kaufpreis (nicht Zeitwert!) erstattet zu bekommen.

Es gibt dann noch Besonderheiten bei hochpreisigen Gegenständen (z. B. Neuwagen). Da muss mitunter dann schon 3 mal genau das gleiche Teil kaputt gehen, damit das geht. Ich weiß aber nicht genau, wo das die Grenze gezogen wird und ob dein Roller da schon drunter fällt. Alternativ kann es auch Sinn machen, sich auf eine Minderung zu einigen, statt komplett zurückzutreten. Hängt vom Einzelfall ab.

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Di 12. Jul 2016, 20:01
von Evolution
Beim Rücktritt sind auch die gezogenen Nutzungen von dem rückzuerstattenden Kaufpreis in Abzug zu bringen.

Re: Radlager festkleben ?

Verfasst: Di 12. Jul 2016, 20:13
von Eintopf
Aber Hallo !

Das gehört da ordentlich eingeschlagen und fertig. :o

Vermutlich brauchst du das nicht einschlagen wenn es schon im kalten Zustand herausfällt. Im Normalfall erwärmt man die Felge und legt das Lager in das Gefrierfach. Danach kann man das Lager locker in die erhitzte Felge eindrücken. Alles andere ist Pfusch.

Sorry