Seite 1 von 1

Segway GT Garantieanspruch

Verfasst: So 26. Jan 2025, 16:03
von el bosso
Hallo,
ich hab grad für meinen Segway GT2p online einen Garantiereparaturauftrag in Auftrag gegeben. Am Ende werden wir Transportgebühren von gut 200 € aufgeführt welche ich bitte bezahlen möchte. Meine Mutter sagt das widerspricht deutschen Vertragsrecht und ich möchte bitte den Verbraucherschutz informieren oder vom Vertrag zurücktreten und auf den Scooter verzichten, wegen nicht erfüllter Garantieansprüche.
Was meint ihr?
By the way: mittlerweile konnte ich auch die Option anklicken, dass mir ein Versandkarton zugesendet wird, was mich schon sehr freut gerade bei dem schweren GT Scooter, denn auf eine Europalette passt ja auch nicht so richtig drauf und ist auch nicht wirklich geschützt, außer man wickelt ihn dick in Luftfolie ein.
Ich habe ja bisher bei dem Defekt auf einen Softwarefehler getippt habe jetzt aber die Vermutung, dass sich auch im Inneren ein Verbindungsstecker gelöst haben kann, der von Beginn an nicht richtig montiert war und würde am liebsten gleich mal nachschauen, ob sich damit das ganze Problem nicht einfach beheben lässt. Leider habe ich über Google und YouTube nichts derart gefunden außer das andere Leute auch Probleme mit den Versandgebühren hatten.

Re: Segway GT Garantieanspruch

Verfasst: So 26. Jan 2025, 17:58
von MEroller
Wow, willkommen zurück Ben, der große Boss, lange nichts mehr hier von Dir gelesen :D

Das mit der Garantiegeschichte ist natürlich wenig ideal, aber Deine Mutter hat da durchaus einen validen Punkt genannt. Ich hoffe, Du kriegst das vollends gebacken!

Re: Segway GT Garantieanspruch

Verfasst: So 26. Jan 2025, 18:13
von rainer*
Da muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Bei der Garantie hängt es davon ab, was darin geregelt ist. Da herrscht Vertragsfreiheit. Die Garantie gibt in der Regel der Hersteller.
Bei der Gewährleistung ist das gesetzlich geregelt, die muss der Verkäufer gewähren, also der Zweiradhändler, bei dem du gekauft hast.
Bei Gewährleistung muss m.E. der Händler die Transportkosten "zum Ort der Nacherfüllung", das heißt in seine Werkstatt tragen.

Re: Segway GT Garantieanspruch

Verfasst: So 26. Jan 2025, 22:45
von CarlosTT
Hast Du Dir den Roller auch zuschicken lassen, oder ist der Händler zu weit weg, daß Du gleich auf den Hersteller zugehst?

Re: Segway GT Garantieanspruch

Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 16:23
von el bosso
Ja der Roller wurde bei eBay gekauft und in einem großen schweren Karton verschickt. Lieferung vor die Haustür. Der Händler ist bei Hannover. In Berlin gibt es wohl keinen Vertragshändler, du kannst die aber bei z.b. Mediamarkt kaufen.
Ich hatte ein Kontaktformular ausgefüllt direkt auf der Segway-eu Seite und vorhin Antwort bekommen. Den Auftrag hatte ich dort auch eingegeben und den konnten Sie nicht finden. Also nochmal versucht, weil ich auch keinen Auftragscode bekommen hatte, und jetzt zeigt er mir an, bei Eingabe der SN: Garantieanspruch vorhanden und nix von Kosten. Ich konnte einen neuen Versandkarton anfordern und siehe da:
Screenshot_20250127-161251.png