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LED Birnen zulässig ?

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 18:16
von Falcon
Hallo forianer und eagle besitzer,

die scheinwerfer LED birnen sind im straßenverkehr NICHT zulässig.
Ich war heute bei der dekra und habe nachgefragt, der TÜV prüfer hat sich daraufhin meinen Eagle angeschaut, und sagte das die LED birnen NICHT zulässig sind. :shock:

Fakto ist meine betriebserlaubniss und der versicherungsschutz erloschen. :evil:

Da dies auch die "garantie" und gewährleistung von TISTO betrifft (siehe https://www.trinity-electric-vehicles.d ... stimmungen) steht dort unter anderem:
Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Manipulationen und/oder Umbauten am Fahrzeug verursacht wurden, kann keine Garantie gewährt werden. ......Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das „Tunen“ von Motoren bzw. Controllern ist gesetzeswidrig. Außerdem wird die Betriebssicherheit und ggf. auch die Lebensdauer des Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie die Garantie und die Gewährleistung.

ich habe frau Wehrle, bzw. Herrn Stegner (mechaniker) gebeten mir 2 hallogen H4 birnen zuzusenden, damit ich wieder fahrbereit bin.

vg

Re: VORSICHT: LED Birnen NICHT zulässig.

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 18:33
von Alfons Heck
Interessant, bei der DEKRA arbeitenTÜVler als Lohnsklaven :o


Gruß
Alfons.

Re: VORSICHT: LED Birnen NICHT zulässig.

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 18:42
von Falcon
nicht nur.....
ich war bei nem regional dekra, wenn man so nennen darf, da sind vielleicht lohnsklaven, ändert aber nichts daran das ich knapp 90.- für mein großes moped zahlen muß...

ich hab hiernen honda händler, dazugehörigen dekra nebst ingenieur, der macht das ganz alleine, der ist fachkompetend, da muß ich morgen mit meinem krad hin, den frag ich nochmal wenn dir das besser behagt.

cg

Re: VORSICHT: LED Birnen NICHT zulässig.

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 19:18
von dominik
Waren die LED-Birnen ab Werk drin?
Wenn ja, warum sollen die dann nicht zulässig sein.

Led Birnen selbst in H4 oder H1 Scheinwerfer nachzurüsten ist natürlich nur zulässig wenn der Hersteller der LED-Birne eine Freigabe für das jeweilige Fahrzeug erwirkt hat. Die Freigabeliste hört bei Golf und Astra leider ganz schnell auf, irgendwelche Zweiräder werden da kaum darin zu finden sein.

Re: VORSICHT: LED Birnen NICHT zulässig.

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 19:26
von Falcon
dominik hat geschrieben:
Mo 30. Okt 2023, 19:18
Waren die LED-Birnen ab Werk drin?
so ist es.
dominik hat geschrieben:
Mo 30. Okt 2023, 19:18
irgendwelche Zweiräder werden da kaum darin zu finden sein.
Chinakracher sicher nicht.

wir reden von birnen, nicht scheinwerfern, die haben schon eine E4 oder E5 nummer

vg

Re: VORSICHT: LED Birnen NICHT zulässig.

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 20:13
von STW
Du hast einen Tisto und verlinkst auf die Gewährleistungsbedinungen von Trinity? Warum?
Du fährst freiwillig zur Dekra? Warum? Hat der Prüfer in den Homologationsunterlagen nachgeschaut und damit seine Aussage bzgl. der Zulässigkeit der LEDs begründet?

Vorsicht, ich nicht Fachmann für Zulassungsfragen, angelesener Stoff aus den letzten paar Tagen:
Die Philips Ultinon gibt es mit ABE für einige Autos und einige Motorräder. Stand letzte Woche sind da nicht viele Fahrzeuge drin, nur "Markenprodukte" und nach erstem Überfliegen der Liste sind da keine Chinakracher dabei.
Da ich mich gerade selbst mit der LED-Nachrüstung eines Chinaböllers befasse, was z.B. durch Austausch des Scheinwerfereinsatzes geht, habe ich mich etwas versucht kundig zu machen - viele LED-Scheinwerfereinsätze haben zwar eine E-Nummer aufgedruckt, aber keine Zulassungsnummer, also Fälschung. Durch weitere Nummernfolgen wird definiert, was durch die Homogolation des Scheinwerfers abgedeckt ist (z.B. Abblendlicht, TFL, Positionslicht, ...) Dabei habe ich gelernt, dass neuerdings auf den Scheinwerferscheiben (egal oder Birne oder LED) eine E-Nummer sitzen sollte (die nachfolgenden Zahlen verweisen nur auf das Land, in dem in der EU die Zulassung erteilt worden ist), Art des Leuchtmittels (z.B. "H4", und damit ist Glühbirne gemeint) sowie wie Wattzahl (bei mir 35W/35W). Der Chinaböllerhersteller baut die Kisten nach dem Baukastenprinzip zusammen und kauft irgendwo die Frontscheinwerfer im klassischen Runddesign dazu, die es hier auch als Einzelteil gibt und die daher schon sowas auf der Scheibe pappen haben.

Also erstmal selbst gucken, was da an Aufdrucken zu finden ist. Wenn da gar nichts ist, dann ist das auch gut, denn dann kannst du locker flockig davon ausgehen, dass der Roller so homologiert worden ist.

Und bevor man dann selbst bastelt: wenn die Scheinwerfer für LED konstruiert sind, dann gibt H4-Birne evtl. ein unsauberes und mieses Leuchtbild, die Wärmeentwicklung muss abgeführt werden können und soll ja nicht das Plastik der Reflektoren schmelzen, der DC-Konverter muss nahezu 70W Mehrleistung abkönnen, und wenn die LEDs so verschaltet sind wie bei meiner RGNT, dann dürfte da noch mehr Leistung gezogen werden, weil bei dem das Abblendlicht nahezu konstant weiterleuchtet und das Fernlicht dazugeschaltet wird. Mit Glück reißt es nur eine externe Sicherung des DC-Konverters, mit Pech ist die in der Box verlötet, und dann isser putt.

Re: VORSICHT: LED Birnen NICHT zulässig.

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 20:30
von Falcon
ist ein flüchtigskeitfehler gewesen, aber ist das selbe, nur kopiert:
https://tisto.net/garantiebestimmungen/

ich fahr morgen mit meiner ninja eh zum tüv machen, dann soll er auch meinen roller nochmal anschauen, sind eh nur 100m dorthin.

vg

Re: VORSICHT: LED Birnen NICHT zulässig.

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 20:39
von Falcon
STW hat geschrieben:
Mo 30. Okt 2023, 20:13
Wenn da gar nichts ist, dann ist das auch gut, denn dann kannst du locker flockig davon ausgehen, dass der Roller so homologiert worden ist.
leuchtet ein...ich werde mich morgen damit befassen.
STW hat geschrieben:
Mo 30. Okt 2023, 20:13
dann gibt H4-Birne evtl. ein unsauberes und mieses Leuchtbild, die Wärmeentwicklung muss abgeführt werden können und soll ja nicht das Plastik der Reflektoren schmelzen, der DC-Konverter muss nahezu 70W Mehrleistung abkönnen, und wenn die LEDs so verschaltet sind wie bei meiner RGNT, dann dürfte da noch mehr Leistung gezogen werden, weil bei dem das Abblendlicht nahezu konstant weiterleuchtet und das Fernlicht dazugeschaltet wird. Mit Glück reißt es nur eine externe Sicherung des DC-Konverters, mit Pech ist die in der Box verlötet, und dann isser putt.
hmm...leuchtet ein...daran hab ich nicht gedacht, ist ja ein elektro, das vergesse ich immer wieder.

vg

Re: LED Birnen zulässig ?

Verfasst: Di 31. Okt 2023, 17:32
von Romiman
Ihr bringt hier 2 Dinge durcheinander:

LED-Austauschleuchtmittel ("LED-Birnen") = LED-Lampen, die die gleichen Sockel und Betriebsspannungen haben wie Glühlampen, um diese ersetzen zu können (im KFZ also H7, H4, H1... und im Haus E27, E14, GU10...).

Werksseitige LED-Scheinwerfer = Scheinwerfer mit LEDs als Lichtquelle, die als Gesamtheit natürlich eine Zulassung haben.
In diesen Scheinwerfern sitzen (bisher WIRKLICH NIE) die oben genannten Austauschleuchtmittel! Sondern speziell für dieses Scheinwerfergehäuse zugeschnittene Platinen (plus Vorschaltelektronik und Kühlkörper). Auch die Refektoren sind anders.
Somit ist eine "Rückrüstung" auf Halogen schon technisch überhauopt gar nicht möglich.

Und von diesen LED-Austauschleuchtmitteln haben bisher nur wenige Varianten von Osram und Philips eine Einzelzulassung für bestimmte Fahrzeugbaureihen (hauptsächlich PKW, ein paar Lieferwagen und wenige einzelne Motorräder.)

Bis heute gibt es leider kein einziges LED-Austauschleuchtmittel mit einer allgemeinen Zulassung.

Re: LED Birnen zulässig ?

Verfasst: Di 31. Okt 2023, 18:33
von E-Bik Andi
Ich verstehe Deine Beweggründe nicht, mit einem zulassungsfreien 45er Roller zur Prüfstelle zu fahren um die original verbauten LED "Lichtzeichenanlage" mit E-Prüfzeichen auf Richtigkeit prüfen zu lassen. Ist Dir langweilig? :D
Ich habe nen A-Manta seid 30 Jahren im Besitz, der seid 2010 nen 2,4 Liter statt des 1,9 Liter als Herz hat- da ich nicht gefragt habe wegen Eintragung hat es auch noch keinen Prüf-Ing. interessiert. Im Gegensatz zu Deinem Roller ist ein Auto aber alle zwei Jahre zu prüfen.
Wenn ich mir so in die Hose machen würde, wären bei meinem Pupsroller immer noch Bleiakkus verbaut, ein schwindliger Nähmaschinencontroller am Arbeiten und nicht nutzbar um mal sinnvolle Fahrten zu bestreiten ;)
Kannst ja mal zur Sicherheit die angegebene Leistung messen lassen auf dem Prüfstand- nicht dass der Roller illegal 5 km/h zu schnell geht und 0,01 KW zu viel Leistung drückt. :lol:
Weist Du, auf was ich hinaus will? Es ist sowas von sch...egal ;)