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Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 09:42
von Horst Otto
Zulassungsbehörde VIE (NRW) verlangt von mir:
- COC
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Bestätigung dass Fzg noch nie im In- oder Ausland zugelassen war
- EVB
- Sepa-Mandat (obwohl steuerfrei)

und Gutachten für Kennzeichen !!!
Der Freundliche von der Dekra informierte mich dass dies nicht nötig sei da Fzg EU Typengenehmigung e13*168/2013*01024*01 entspricht. Er wüsste nicht was es da noch zu begutachten gäbe.

Hat jemand bereits gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wer hat so ein Gutachten bereits einmal erstellen lassen?

Danke und Gruß

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 11:10
von Peter51
Der Tisto Luna 5.0 - 90km/h - ist ein Leichtkraftrad (Roller) L3e. Dafür gibt es Leichtkraftradkennzeichen 255 x 130mm. Ein extra Gutachten braucht man da nicht für die Kennzeichenbeleuchtung. Dein Roller ist wohl 10 Jahre oder grundsätzlich steuerbefreit.

Es gibt 45km/h Elektroroller, die freiwillig zugelassen werden sollen. Die normalen Kennzeichen sind größer als ein Versicherungskennzeichen. Für die ausreichende Anbringmöglichkeit und Ausleuchtung des größeren Kennzeichens braucht man ein Gutachten vom TÜV oder Dekra.

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 11:15
von Goggl
Hallo Horst,
Willkommen, bei der Zulassung meines NIU Ngt vor knapp vier Jahren musste ich das Rollerchen auch bei der Zulassungsstelle " vorfahren ", die haben dann kurz die Fahrgestellnummer verglichen.
Zwei Jahre später beim Tinbot esum pro das gleiche, geht aber ruck zuck.....

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 13:16
von Horst Otto
Erst mal Vielen Dank für euer Feedback. Der Freundliche meinte auch "reine Willkür" :(

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Mo 20. Mär 2023, 18:06
von Horst Otto
Es ist vollbracht !

Heute die Luna mit folgenden Dokumenten bei der Zulassungsbehörde VIE (NRW) angemeldet:

- COC
- Rechnung
- Bestätigung seitens Verkäufer/Importeur dass Fzg noch nie im In- oder Ausland zugelassen war
- EVB
- Sepa-Mandat (obwohl steuerfrei)
- Auszug EU Typengenehmigung e13*168/2013*01024*01 Annex C, Seite 48 (Zeichnung verfügbare Fläche Kennzeichen)
- Foto von Roller mit angebrachten Kennzeichen (255 x 130)

Achtung: Kennzeichen darf maximal 8 Stellen haben (hier VIE XX 12E).
Annex C, Seite 48 kann bei mir per PN angefragt werden.

Ich hoffe das hilft manch anderem im Vorfeld

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Mo 20. Mär 2023, 18:25
von MEroller
Gut! Jetzt bitte nicht mehr ändern, weil vor drei Beiträgen JEDE Änderung neu von uns freigegeben werden muss :D

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Mo 20. Mär 2023, 18:37
von callmeuhu
Horst Otto hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 18:06
Achtung: Kennzeichen darf maximal 8 Stellen haben (hier VIE XX 12E).
Annex C, Seite 48 kann bei mir per PN angefragt werden.

Ich hoffe das hilft manch anderem im Vorfeld
korrekt, auch bei meiner Brammo VIE XX XX E :)

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Mo 20. Mär 2023, 22:09
von didithekid
Hallo Horst Otto,

das ist ein L3e-A1-Fahrzeug der "125er"-Klasse (Leichtkraftrad bzw. Leichtkraftroller). Da hoffe ich, dass die Zulassungspapiere das auch korrekt ausweisen. Eigentlich darf da kein SEPA-Mandat gefordert werden (daher Obacht), weil die Klasse dauerhaft Steuerfrei ist. Wird in der Zulassungsstelle aber nicht selten falsch gemacht und man bekommt ggf. nach einiger Zeit einen Steuerbescheid vom Zoll, der (fälschlicherweise) behauptet: E-Fahrzeug unter 350 kg, 10 Jahre Steuerfrei und ab dem 11ten Jahr Xy € Steuern. Ich hoffe das Dir das erspart bleibt und Du nicht wieder zum Amt zurück musst, um Leichtkraftrad nachtragen zu lassen (wass es dann für immer und ewig steuerfrei macht).

Viele Grüße
Didi

Re: Tisto Luna 5.0 Zulassung

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 09:54
von Peter51
- Auszug EU Typengenehmigung e13*168/2013*01024*01 Annex C, Seite 48 (Zeichnung verfügbare Fläche Kennzeichen)
- Foto von Roller mit angebrachten Kennzeichen (255 x 130)

Diese beiden Punkte darf die Zulassungsbehörde m.E. nicht verlangen, da dein Roller für die EU eine allgemmeine Betriebserlaubnis (CoC) hat.