nönö, alles okay. ich reg mich auch nicht auf, eigendlich ist es mir latte, nur recht möchte ich bekommen
vor gericht will ich auch nicht, ich will mich dort nur beraten lassen, das gibts kostenlos.
bei der IHK und handwerkskammer war ich schon, dort soll ich meine "problematik mit der gewährleistung des händlers" schriftlich schildern.
er kommt ja dauernd mit garantie...die braucht man erst nach 2 jahren ??? der gesetzgeber hat das ja ganz klar definiert. warum nicht nutzen?
so gesehen ist das ein kleinbetrieb vor ort, werksverkauf könnte man sagen, da sollte man kundennah sein, das ist einzelhandel, aber ich glaube inzwischen fest, dort beherrscht niemand den einzelhandelskaufmann..
vg