Hallo zusammen,
ich habe gerade den Kaufvertrag für meinen S01 bekommen.
Der Roller ist neu aber von 6/23.
Habe dafür einen guten Rabatt angeboten bekommen.
Im Kaufvertrag steht drin, dass die Aktualisierungspflicht für digitale Elemente ausgeschlossen ist.
Welche Elemente könnten das sein?
Ist eine Aktualisierung nötig?
Gab es wichtige Neuerungen seit 6/23?
Frage zu Vertragsklausel Aktualisierungspflicht für digitale Elemente
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Re: Frage zu Vertragsklausel Aktualisierungspflicht für digitale Elemente
Ein bisschen Stoff zum Lesen als Beispiel:
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarke ... ht-5327328
Nach meiner Interpretation handelt es sich hierbei wohl um Firmware der verbauten Komponenten:
1. ECU, 2. Batterie, 3. Motorcontroller, 4. Telemetriemodul ("Astra").
1. und 2. sind im Rahmen einer zweijährigen Garantie/Gewährleistung bei Maßgabe durch den Hersteller ohnehin bei jeder Inspektion zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
3. hat es meines Wissens noch nie gegeben
4. macht ebenfalls eine Silence-Werkstatt, bei SEAT Mo die Kundenbetreuung der App, Firmware wird via Mobilfunk aktualisiert (sog. "UTAU").
Nach Kaufvertrag hätte normalerweise der Händler diese Verpflichtung, hier windet er sich also heraus, aber wie gesagt: Ich sehe da keine große Gefahr. Sind im Rahmen einer Garantie/Gewährleistung auch Firmwareupdates zu machen (z.B. der Workaround mit Zusatzkabel und FW-Update von Astra und ECU beim Ausfall der 12V-Dauerstromversorgung durch einen Defekt im Akkupack), ist das ebenfalls ein Problem der ausführenden Werkstatt und nicht des Händlers. Ein Firmwareupdate von 4. kann man mit etwas persönlichem Geschick und rudimentärer Bastelerfahrung sogar selbst machen.
Ich habe in meinem Kaufvertrag für ein Vorführfahrzeug vom Mai 2022 (EZ 2/22) eine Beschränkung der Aktualisierungspflicht auf zwei Jahre; alle Aktualisierungen hat die Werkstatt vor Ort und nicht der Händler in 200 km Entfernung gemacht.
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarke ... ht-5327328
Nach meiner Interpretation handelt es sich hierbei wohl um Firmware der verbauten Komponenten:
1. ECU, 2. Batterie, 3. Motorcontroller, 4. Telemetriemodul ("Astra").
1. und 2. sind im Rahmen einer zweijährigen Garantie/Gewährleistung bei Maßgabe durch den Hersteller ohnehin bei jeder Inspektion zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
3. hat es meines Wissens noch nie gegeben
4. macht ebenfalls eine Silence-Werkstatt, bei SEAT Mo die Kundenbetreuung der App, Firmware wird via Mobilfunk aktualisiert (sog. "UTAU").
Nach Kaufvertrag hätte normalerweise der Händler diese Verpflichtung, hier windet er sich also heraus, aber wie gesagt: Ich sehe da keine große Gefahr. Sind im Rahmen einer Garantie/Gewährleistung auch Firmwareupdates zu machen (z.B. der Workaround mit Zusatzkabel und FW-Update von Astra und ECU beim Ausfall der 12V-Dauerstromversorgung durch einen Defekt im Akkupack), ist das ebenfalls ein Problem der ausführenden Werkstatt und nicht des Händlers. Ein Firmwareupdate von 4. kann man mit etwas persönlichem Geschick und rudimentärer Bastelerfahrung sogar selbst machen.
Ich habe in meinem Kaufvertrag für ein Vorführfahrzeug vom Mai 2022 (EZ 2/22) eine Beschränkung der Aktualisierungspflicht auf zwei Jahre; alle Aktualisierungen hat die Werkstatt vor Ort und nicht der Händler in 200 km Entfernung gemacht.
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Re: Frage zu Vertragsklausel Aktualisierungspflicht für digitale Elemente
Danke für die Antwort.
Verstehe ich auch so.
Ich sehe das auch nicht so eng.
Verstehe ich auch so.
Ich sehe das auch nicht so eng.
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