Mobilitätsgarantie VW-Gruppe für Seat Mo?
Verfasst: Fr 16. Aug 2024, 07:43
Hallo,
Mein Seat-Händler wollte sich nicht festlegen, ob die allgemeine Mobilitätsgarantie für alle Fahrzeuge der VW-Gruppe auch für den Seat Mo gilt.
Formal sollte das eigentlich so sein, oder?
Hintergrund: mein Seat Mo steht nun schon fast einen Monat in der VW-Werkstatt. Extremer Höhenschlag des Hinterrades. Irreparabel, daher wird das komplette Hinterrad inkl. Motor getauscht. Läuft auf Garantie, und ich habe einen Ersatz-Seat Mo bekommen.
Mein lokaler Seat-Händler ist hier wirklich sehr engagiert und versucht das Problem zu lösen. Aber der neue Motor muss wohl erst sehr umständlich in Spanien bei Silence bestellt werden. Also mein Händler hat echt Stress mit dem Fall.
Gut, da ich kostenfrei eine adäquate Werkstatt-Ersatzmaschine bekommen habe, können die sich von mir aus viel Zeit lassen…
Frage: ist das nur reine Kulanz oder würde die VW-Mobilitätsgarantie hier ohnehin greifen?
Memo: der Fehler (Höhenschlag) ist dergestalt, dass die Fahrsicherheit nicht mehr gegeben ist und daher die Maschine nicht verkehrssicher gefahren werden kann.
Mein Seat-Händler wollte sich nicht festlegen, ob die allgemeine Mobilitätsgarantie für alle Fahrzeuge der VW-Gruppe auch für den Seat Mo gilt.
Formal sollte das eigentlich so sein, oder?
Hintergrund: mein Seat Mo steht nun schon fast einen Monat in der VW-Werkstatt. Extremer Höhenschlag des Hinterrades. Irreparabel, daher wird das komplette Hinterrad inkl. Motor getauscht. Läuft auf Garantie, und ich habe einen Ersatz-Seat Mo bekommen.
Mein lokaler Seat-Händler ist hier wirklich sehr engagiert und versucht das Problem zu lösen. Aber der neue Motor muss wohl erst sehr umständlich in Spanien bei Silence bestellt werden. Also mein Händler hat echt Stress mit dem Fall.
Gut, da ich kostenfrei eine adäquate Werkstatt-Ersatzmaschine bekommen habe, können die sich von mir aus viel Zeit lassen…
Frage: ist das nur reine Kulanz oder würde die VW-Mobilitätsgarantie hier ohnehin greifen?
Memo: der Fehler (Höhenschlag) ist dergestalt, dass die Fahrsicherheit nicht mehr gegeben ist und daher die Maschine nicht verkehrssicher gefahren werden kann.