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Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 22:52
von Stivikivi
Mal ne Frage zum Vorgehen bei eigenverschuldeten Schaden. Ich habe mich die letzten Tage unfreiwillig hingelegt und bin natürlich am überlegen wie hoch der Schaden wohl ausfällt. Beim Fall sind vermutlich immer Lenkkopflager neu zu machen sowie Rahmen zu prüfen.

Mir geht's gut keine Schrauben oder größere Sachen notwendig also geht's rein um den Materiellen Schaden. Ein Glück im Unglück dank Schutzausrüstung.

Verkleidung ist hin, Bremsgriff abgerissen sowie Bremspumpe auf Anschlag Bremsen gehen nicht mehr auf. Fußraste abgebrochen Rest ist angeschliffen. Hauptständer verbogen und an Schwinge eingeritzt.
Blinker ist gebrochen, Lenker vermutlich auch verbogen.
Gabel müsste man ggf prüfen.

Da ich die Kasko in Anspruch nehmen muss schickt die Versicherung entsprechend einen eigenen Gutachter in meinem Fall Dekra.

Macht es eurer Meinung nach Sinn das Bike davor oder danach noch beim Zero Händler vorzustellen bezüglich Kostenvoranschlag?

Der Gutachter der eigenen Versicherung ist sicherlich darauf bedacht den Schaden so gering wie möglich zu schätzen.

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 23:00
von dominik
Gutachter übersehen öfter mal was teures.
Die Frage ist, willst du Kohle oder reparieren lassen.
Wenn der Gutachter keinen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt und während der Reparatur weitere nicht geschätzte Kosten entstehen muss man das der Versicherung mitteilen, damit die entscheiden können ob sie weiterhin bezahlen.

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 23:18
von Stivikivi
dominik hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2025, 23:00
Gutachter übersehen öfter mal was teures.
Die Frage ist, willst du Kohle oder reparieren lassen.
Wenn der Gutachter keinen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt und während der Reparatur weitere nicht geschätzte Kosten entstehen muss man das der Versicherung mitteilen, damit die entscheiden können ob sie weiterhin bezahlen.
Kommt drauf an.

Wenns Reparaturtechnisch machbar ist würde ich die Kohle nehmen und selber reparieren.

Wenns gar nicht reparabel ist sprechen wir dann von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertbörse. Könnte besser werden könnte aber auch schlechter sein.

Generell kann ich aber auch den Kostenvoranschlag nachreichen um die Positionen zu verifizieren oder? Zeros Händler sollten hoffentlich alles beachten was bei so einem Sturz alles getauscht werden muss oder sollte?

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 23:20
von MEroller
Ein Fall tut seltenst dem LKL weh, das ist bei Zeros eh das langlebigste Lager. Aber es schadet sicher nicht, wenn Dein Zero Händler Deine Zero mal durchschaut.

Nun weißt Du leider, warum ich Dropbars, Hinterachsgleiter und Handschutz montiert habe an meiner :(

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 23:38
von Stivikivi
MEroller hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2025, 23:20
Ein Fall tut seltenst dem LKL weh, das ist bei Zeros eh das langlebigste Lager. Aber es schadet sicher nicht, wenn Dein Zero Händler Deine Zero mal durchschaut.

Nun weißt Du leider, warum ich Dropbars, Hinterachsgleiter und Handschutz montiert habe an meiner :(
Hätte ich an meiner auch gerne dran gehabt aber gibst für die SR/S nicht. Hab lediglich diese Sturzpads am Vorderrad aber gefühlt haben die nichts gebracht. Das Topcase hat hintenrum viel Schaden verhindert.

Wenns unwirtschaftlich wird liebäugle ich schon mal auf die DSR/X. Die gibst aktuell für ca 15000.

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 10:43
von der niederrheiner
Vorsicht! Wird keine Reparatur durchgeführt, oder ohne Rechnung, ziehen die die MWSt. vom Gutachten ab. Beim PKW geht das soweit, das die sehen wollen, das diese beim neuen Kfz auch ausgewiesen wird. . .


Stephan

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 12:52
von Stivikivi
der niederrheiner hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2025, 10:43
Vorsicht! Wird keine Reparatur durchgeführt, oder ohne Rechnung, ziehen die die MWSt. vom Gutachten ab. Beim PKW geht das soweit, das die sehen wollen, das diese beim neuen Kfz auch ausgewiesen wird. . .


Stephan
Ja das ziehen die generell immer ab wenn man fiktiv abgerechnet will.

Optional wie ein Kollege es gemacht hat. Fiktiv ausbezahlen lassen. Roller verkauft. Neues Motorrad gekauft und dafür dann die MwSt ausbezahlt bekommen. Ka wie das so Zusammenhing aber es ging.

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 15:26
von der niederrheiner
Es geht dabei schlicht um die Frage, kann die MWSt des neu erworbenen Kfz, auf der Rechnung ausgewiesen werden oder nicht. In der Regel kann man das wohl nicht bei einem Kauf von Privat. Und auch nicht bei jedem gebrauchten Kfz beim Autohändler.

Erst wenn die MWSt des Ersatzkaufs der Versicherung nachgewiesen wird, zahlt die die MWSt des defekten Kfz aus.

Ich nehme an diese Regelung hat sich durch diverse Klagen im Laufe der Zeit, rausgebildet.


Stephan

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 16:02
von Stivikivi
Aah okay. Dann war wohl alles einfach, weil das Moped Neu beim Händler erworben worden ist also mit MwSt Ausweisbar.

Sollte aber wohl bei einer Tageszugelassenen Maschinen beim Händler oder auch Gebrauchtkauf ebenfalls klappen.

Re: Zero Gutachter was alles beachten?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 16:24
von trioler
Hallo Stefan,

gut dass dir nichts passiert ist.

Wenn du weisst, was der Verkleidungsschaden kostet, hätte mich das interessiert.

Unter https://www.elektroroller-forum.de/view ... 52#p373852 hab ich die Infos für die Verkleidungsschleifer reingestellt, die ich verbaut hab und die mir beim Umfaller schon die Verkleidung geschützt haben.

Schau´s dir mal an.

LG

Walter