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Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 14:34
von sugram
Hallo
Ich habe nun meine Zero angemeldet und habe dann vom Zoll einen Steuerbescheid bekommen, daß ich ab 2031 16€ Steuer bezahlen müsse.
Ich bin bisher davon ausgegangen, daß eine 125er so wie so von der Steuer befreit ist.
Daher habe ich dagegen Einspruch erhoben.
Jetzt ist heute ein schreiben zurückgekommen, daß alles so seine Richtigkeit habe.
Ist dem wirklich so?!
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 14:41
von Alfons Heck
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 14:42
von MEroller
Ich klaube für Dich gleich wieder die ganze Gesetzeslitanei zusammen - L3e-A1 waren schon immer und bleiben steuerfrei! Was der Zoll leider immer noch nicht gelernt hat

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 14:45
von MEroller
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich steuerrechtlich nicht um ein Kraftrad per se, sondern einschränkend um ein LEICHTKLRAFTRAD
gemäß § 2 10. FZV: "Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ...". Siehe hierzu Punkt 5 im angehängten scan der Zulassungsbescheinigung Teil II meines L3e Leichtfraftrads.
Gemäß § 3 (2) c) FZV sind Leichtkrafträder "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren".
§ 3 1. Kraftfahrzeugsteuergesetz: "Von der Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind"
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 15:14
von Stivikivi
Krass da hat deine Zulassungsstelle aber bereits gepennt. 125er bzw L3E-A1 sind generell steuerfrei.
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 15:15
von sugram
Die Zulassungsstelle hat ja zuerst nicht das L3e-A1 in dem Feld geschrieben und diesen dann auch an den Zoll gesendet.
Ich habe aber nachträglich den richtigen Schein mitgesendet,also mit dem L3e-A1.
Ich habe mal das Schreiben angehängt.
Also muss ich das nun Zahlen oder nicht?
Mir geht es nicht um die 16€, daß ist hoffentlich klar
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 15:27
von callmeuhu
Nein, mit dem Hinweis auf die Rechtsgrundlage von @MEroller per
Einwurfeinschreiben Widerspruch erheben gegen den
rechtswidrigen Bescheid
Sehr geehrte Damen und Herren
gegen den von Ihnen erlassenen Bescheid vom xx.xx.xxxx erhebt der Widerspruchsführer fristgemäß Widerspruch mit HInweis auf § X Absatz Y
Mit freundlichen Grüßen
XX
Datum, Ort
Anlage: Rechtsgrundlage

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 15:59
von MEroller
Das ist genau dieselbe Geschichte wie mit meiner (11kw) S. Bei mir hat Email gereicht zur Rücknahme des falschen Steuerbescheids nach der falschen Zulassung und Korrektur derselben.
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 16:06
von callmeuhu
ich kommuniziere mit Behörden und deren Vertretern schon
berufsbedingt rechtssicher auf schriftlichen Wege und kann das beim Einwurfeinschreiben auch
nachweisen. Meist nur 1-2 Zeilen, damit gleich klar wird, dass die Behörde auf dem Holzweg wandelt
Email ist nicht rechtssicher, kann aber genügen

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 16:08
von sugram
Leider bei mir nicht

Hab das Schreiben bekommen.
Naja,werde jetzt das mit dem Einschreiben machen,mal sehen was dann kommt.
@callmeuhu
Das mit der Rechtsgrundlage wo du erwähnt hast,welche meinst du da?
Der Link oben ist ja nur für E Fahrzeuge soweit ich das gelesen habe.
Müsste dann hier ja das mit der 125er mitlegen,oder?