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45 Km/h Aufkleber Pflicht ?

Verfasst: Sa 28. Dez 2024, 16:31
von Pottdriver
Ich möchte mir einen Kabinenroller zulegen. Sind dazu nun die 45er Aufkleber Pflicht oder freiwillig ? Laut §58 StvZo sind auch Fahrzeuge unter 60 Km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit mit 200mm Aufkleber zu kennzeichnen.Jetzt besitzen die Roller aber gar keine Zulassung im Sinne des Paragraphen,sondern nur eine Versicherung.Sonst müßte jedes Mofa ja gekennzeichnet sein....Also wie ist hier die tatsächliche Rechtslage mit diesen designstörenden Aufklebern bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen ?
Gruß Manebo

Re: 45 Km/h Aufkleber Pflicht ?

Verfasst: Sa 28. Dez 2024, 16:40
von MEroller
Ich denke, dass es zu Diner eigenen Sicherheit ein sehr gute Idee ist, einen langsamen Kabinenroller deutlich sichtbar zu kennzeichnen, ganz unabhängig von der eventuellen gesetzlichen Lage.

Re: 45 Km/h Aufkleber Pflicht ?

Verfasst: Sa 28. Dez 2024, 17:00
von didithekid
Hallo,

bei Paragaphen hilft es gemeinhin richtig zu lesen:
§58 StvZo : " 1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h"

Narmale Roller, Mopeds und MOFAs sind keine mehspurigen Fahrzeuge sondern einspurige Fahrzeuge.
Kabinenroller hingegen sind mehrspurige Fahrzeuge; brauchen also den Aufkleber, der sie von schnellen PKW unterscheidet.
Im (dem Kabinenroller beiligenden) COC-Papier (die EU-Zulassung des Fahrzeuges) steht die zugelassene Höchstgeschwindigkeit mit drin.
Das Papier brauchst Du auch für die Versicherung.
Dass man das Fahrzeug nicht bei der amtlichen Zulassungsstelle registrieren muss und solche KFZ-steuerfreien Fahrzeuge in Deutschland aus historischen Gründen "zulassungsfrei" genannt werden, bedeutet nicht, dass damit alles erlaubt wäre, was sonst strikt geregelt ist.
Für Fahrzeuge, die nicht mindestens 61 km/h erreichen können, sind z. B. auch Kraftfahrstraßen und Autobahnen tabu.
Ohne diesen Aufkleber behauptet ein mehrspuriges Fahrzeug quasi: "Ich darf Autobahnen benutzen!".

Viele Grüße
Didi

Re: 45 Km/h Aufkleber Pflicht ?

Verfasst: So 29. Dez 2024, 14:50
von Pottdriver
Alles so weit richtig und ich würde mir den Aufkleber auch hinten ankleben.Weil erwiesenermaßen die meisten Menschen nicht mehr richtig sehen,was auf der Straße so vor sich geht.Die Unfallstatistik gibt mir da recht 8-) .Die Frage war ja auch wegen der zulassungspflichtigen !!! Fahrzeuge.Da ist die Gesetzesaussage für mich nicht eindeutig,da ein Kabinenroller zwar mehrspurig aber nicht zulassungspflichtig ist.Würde ich ihn freiwillig zulassen,sähe es anders aus und ich muß ! diesen Aufkleber haben.Hinten und an den Seiten.
Gruß Manebo

Re: 45 Km/h Aufkleber Pflicht ?

Verfasst: Mo 30. Dez 2024, 10:15
von qwert0815
Moin,
die freiwillige Zulassung mach aus einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug noch lange kein Zulassungspflichtiges. Der Status des Fahrzeugs bleibt als solches immer erhalten. Allerdings macht hier der Aufkleber erst richtig Sinn. Ein nachfolgendes Fahrzeug kann Deine "Möglichkeiten der Geschwindigkeit" nun überhaupt nicht mehr einschätzen, da das "Normale Kennzeichen" eine höhere Geschwindigkeit als 45 suggeriert.

Guten Rutsch

Martin

Re: 45 Km/h Aufkleber Pflicht ?

Verfasst: So 16. Feb 2025, 13:11
von Pottdriver
§58,3.1 ...bei Kraftfahrzeugen... ist ein Kabinenroller L6e aber nicht,es ist ein LEICHTkraftfahrzeug ! Alle wollen,das wir die Gesetze genau nehmen.Und genau genommen brauch ich da keinen Aufkleber,auch wenn es mehrspurig ist.Das kleine Kennzeichen deutet schon genug auf ein langsameres Fahrzeug hin.Aber weil die Mehrheit der Verkehrsteilnehmern nicht mehr richtig schauen können,würde ich dann trotzdem einen aufkleben.Bestellt ist er schon...
Gruß Pottdriver

Re: 45 Km/h Aufkleber Pflicht ?

Verfasst: So 16. Feb 2025, 15:34
von conny-r
Wichtig wäre für mich auch eine gute Nackenstütze. Es gehört schon viel Mut dazu mit so einem Gefährt unterwegs zu sein.
Ich fahre zu meinem Vergnügen am liebsten unbeschränkte geteerte Feldwege. :D