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E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 20:28
von nudel24
Der Hecht 5125 E-Scooter hat eine Softwaresteuerung. Es wäre also möglich die Software umzuprogrammieren und auf 6 Km/h festzusetzen. Mit 6 Km/h kann man dann auf Gehwegen fahren.
Irgendwelche Bedenken?
https://hecht-garten.de/garten-freizeit ... -e-scooter
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 20:35
von Ganter Ingo™
Ja.
Wo steht da etwas von Softwaresteuerung und Umprogrammieren?
Der E- Roller hat 3 Geschwindigkeitsstufen. Im ersten Gang können Sie bis zu 6 km/h schnell fahren, im zweiten Gang bis zu 15 km/h und im dritten Gang bis zu 25 km/h.
Und wenn das Teil keine Zulassung hat, dann bleibt es illegal und ist für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen.
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 20:44
von kofra
Ich weiß zwar nicht, was dich daran reizt mit 6km/h unterwegs zu sein, aber prinzipiell denke ich sollte das so machbar sein. Was allerdings ein Problem sein kann, ist die Einschränkung bauartbedingt kleiner 6 km/h. Der Scooter kann bauartbedingt schneller, und das kannst du jederzeit verändern. Gruß
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 20:56
von nudel24
kofra hat geschrieben: ↑Sa 18. Mai 2019, 20:44
Ich weiß zwar nicht, was dich daran reizt mit 6km/h unterwegs zu sein, aber prinzipiell denke ich sollte das so machbar sein. Was allerdings ein Problem sein kann, ist die Einschränkung bauartbedingt kleiner 6 km/h. Der Scooter kann bauartbedingt schneller, und das kannst du jederzeit verändern. Gruß
Wenn ich einen PKW, der bauartbedingt 120 Km/h fahren kann, auf 6 Km/h drossele, gilt er ja dann auch als 6 Km/h Fahrzeug, obwohl er mehr Leistung insich trägt. So stelle ich mir das auch mit dem E-Scooter vor, wenn man ihn von einer offiziellen IT-Firma auf 6 Km/h umprogrammiere lässt, und dann vom TÜV abnehmen lässt, ist er ja bauartbedingt ein 6 KM/h Fahrzeug.
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 21:47
von kofra
Das kannst du wohl so tun, nur was hast du davon? Daß du dann mit rasanten 6km/h unterwegs bist? Was ist der Einsatzzweck?
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: So 19. Mai 2019, 01:33
von nudel24
kofra hat geschrieben: ↑Sa 18. Mai 2019, 21:47
Das kannst du wohl so tun, nur was hast du davon? Daß du dann mit rasanten 6km/h unterwegs bist? Was ist der Einsatzzweck?
Ich brauche eine elektrische Mobilitätshilfe. Und da es auf dem Markt nichts kompatibles für meine Bedürfnisse gibt, versuche ich mir selbst etwas zu organisieren. Ein kleiner E-Scooter mit 6 Km/h reicht mir da völlig aus. - Es ist eben schade, dass die Damen und Herren Politiker dies nicht in ihren Reglungen für Elektrokleinfahrzeuge berücksichtigt haben. Sie hätten einfach noch eine 6 Km/h Klausel integrieren können.Sodass man einen E-Scooter, der eine Geschwindigkeitseinstellung von 6 Km/h hat, diesen auch im 6 Km/h Modus auf Gehwegen fahren darf
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: So 19. Mai 2019, 09:16
von vsm
nudel24 hat geschrieben: ↑So 19. Mai 2019, 01:33
kofra hat geschrieben: ↑Sa 18. Mai 2019, 21:47
Das kannst du wohl so tun, nur was hast du davon? Daß du dann mit rasanten 6km/h unterwegs bist? Was ist der Einsatzzweck?
Ich brauche eine elektrische Mobilitätshilfe. Und da es auf dem Markt nichts kompatibles für meine Bedürfnisse gibt, versuche ich mir selbst etwas zu organisieren. Ein kleiner E-Scooter mit 6 Km/h reicht mir da völlig aus. - Es ist eben schade, dass die Damen und Herren Politiker dies nicht in ihren Reglungen für Elektrokleinfahrzeuge berücksichtigt haben. Sie hätten einfach noch eine 6 Km/h Klausel integrieren können.Sodass man einen E-Scooter, der eine Geschwindigkeitseinstellung von 6 Km/h hat, diesen auch im 6 Km/h Modus auf Gehwegen fahren darf
Das wäre unsinnig. Ob Du eine höhere Geschwindigkeit durch weiteres Drehen des "Gasgriffs" oder durch eine andere "Gangwahl" erreichen kannst, ist völlig irrelevant. Einzig relevant ist die nach der Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit. Begrenzt Du allerdings die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit auf 6 km/h, darfst Du den Scooter auch im öffentlichen Verkehrsraum uneingeschränkt bewegen. Dieses Recht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 StVZO, insofern kann es hierzu keine abweichende Regelung in der eKFV geben.
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:38
von nudel24
vsm hat geschrieben: ↑So 19. Mai 2019, 09:16
Das wäre unsinnig. Ob Du eine höhere Geschwindigkeit durch weiteres Drehen des "Gasgriffs" oder durch eine andere "Gangwahl" erreichen kannst, ist völlig irrelevant.
Jo, ziemlich dümmlich diese Regelung. Denn wenn mein Elektrokleinfahrzeug eine Einstellung für 6 Km/h hat, warum sollte ich dann nicht das Recht haben mit 6 Km/h auf Gehwegen fahren zu dürfen
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:48
von Evolution
Dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor auf dem Gehweg genutzt werden?
Nein, auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden. Es nicht möglich, während des Betriebs eines Fahrzeugs die Fahrzeugart zu wechseln, beispielsweise durch das Ausschalten des Motors.
Nachzulesen hier:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... g-faq.html
Re: E-Scooter per Softwareprogrammierung drosseln
Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:51
von vsm
nudel24 hat geschrieben: ↑So 19. Mai 2019, 12:38
vsm hat geschrieben: ↑So 19. Mai 2019, 09:16
Das wäre unsinnig. Ob Du eine höhere Geschwindigkeit durch weiteres Drehen des "Gasgriffs" oder durch eine andere "Gangwahl" erreichen kannst, ist völlig irrelevant.
Jo, ziemlich dümmlich diese Regelung. Denn wenn mein Elektrokleinfahrzeug eine Einstellung für 6 Km/h hat, warum sollte ich dann nicht das Recht haben mit 6 Km/h auf Gehwegen fahren zu dürfen
Das habe ich doch gerade erklärt:
Jedes Fahrzeug hat eine Einstellung für 6 km/h, ob die nun lautet "Gaspedal zu 2% getreten", "Gasgriff zu 5% gedreht" oder "Wahlschalter auf 1 und Gasgriff zu 100% gedreht" spielt überhaupt keine Rolle. Weder im Gesetz noch in der Praxis.
Und dann müsste auch die Gegenfrage erlaubt sein: Wenn Dein Fahrzeug eine Einstellung für mehr als 6 km/h hat, warum willst Du es überhaupt im Straßenverkehr nutzen?