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Was ist die Straßenzulassung in D eigentlich wert?

Verfasst: Do 26. Mär 2020, 21:35
von tiger46
Elektronischen Bremsen des Tracer Street, Moovi und e.Gear schafften allerdings noch nicht einmal den gesetzlich geforderten Wert – in diesem Zustand hätte keiner der drei eine Straßenzulassung bekommen dürfen.
Quelle: Stiftung Warentest (Test 3€ https://www.test.de/E-Scooter-Test-5591942-0/)

Testergebnis Sicherheit (Bremsen, Licht, Spritzwasser & Co):

1,9 - SoFlow SO2
2,1 - SXT Buddy V2 eKFV
2,3 - Walberg The-Urban #BRLN V3
2,6 - IO Hawk Sparrow-Legal
4,9 - iconBIT Tracer Street
5,0 - Moovi StVO
5,0 - Trekstor e.Gear EG3178

Re: Was ist die Straßenzulassung in D eigentlich wert?

Verfasst: Do 26. Mär 2020, 21:57
von callmeuhu
Die Straßenzulassungen werden in anderen EU-Ländern erteilt

;)

Re: Was ist die Straßenzulassung in D eigentlich wert?

Verfasst: Do 26. Mär 2020, 22:13
von tiger46
callmeuhu hat geschrieben:
Do 26. Mär 2020, 21:57
Die Straßenzulassungen werden in anderen EU-Ländern erteilt

;)
ok, wusste ich nicht, aber wenn Bremsen so schlecht sind (und die Muss Vorgaben nicht schaffen), muss doch trotzdem der Staat eingreifen?

ok, es geht da "nur" um kleine Gefährte mit 20 km/h, aber 1. geht es ums Prinzip & 2.tens was sind Gesetze, gerade im Straßenverkehr, dann wert?

Re: Was ist die Straßenzulassung in D eigentlich wert?

Verfasst: Di 31. Mär 2020, 20:26
von chrispiac
callmeuhu hat geschrieben:
Do 26. Mär 2020, 21:57
Die Straßenzulassungen werden in anderen EU-Ländern erteilt

;)
Wäre mir neu wenn das so ist. Zumindest braucht man in Deutschland eine „Typengenehmigung“ wenn das Fahrzeug unter die „Elektrokleinstfahrzeugeverordnung“ (eKFV) fallen sollen und die stellt das Kraftfahrbundesamt in Flensburg nach Prüfung aus. Ob diese Prüfung auch im Ausland erfolgen kann, weiß ich nicht. Wenn man aber legal einen versicherbaren Elektrostehroller in Deutschland fahren möchte, sollte er diese Zulassung haben -> eine vollständige Liste, der zugelassenen Stehroller gibt es hier, geordnet nach Zulassungsdatum. Falls ein Hersteller die Zulassungskriterien trotz erteilter Typengenehmigung nicht erfüllt, wäre das Kraftfahrzeugbundesamt auch der richtige Ansprechpartner, um die Typengenehmigung überprüfen zu lassen und schlimmstenfalls wieder zu entziehen.