Hier würde mein Beitrag
>4 Rad Kabinenroller< hinpassen.
Ich kann ihn leider nicht ohne Admin verschieben.
Re: 4 Rad Kabinenroller
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Re: 4 Rad Kabinenroller
Nein, bei „Kabinenroller“ ist er gut aufgehoben. „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist eine eigene Kategorie für legale Elektrostehroller nach der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung. Auch wenn man rein nach der Logik für kleie Elektrofahrzeuge den Frosch deiner Mutter als ein sehr kleine selektrisch betriebenes Fahrzeug ansehen kann, geht es hier um die Stehroller und ggf. ähnlich elektrisch betriebene Fahrzeuge wie Segways, Hovderbords, elektrische Skateboards (also sehr kleine Fahrzeuge, die manche eher als Spielzeuge denn als Fahrzeuge ansehen würden).
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