Wie kriegt man einen Führerschein für Leichtmotorräder ?
Verfasst: Mi 27. Okt 2010, 15:13
Bei uns in Österreich ist es einfach: Wer einen PKW-Führerschein hat, geht zu einem Autofahrerclub und macht dort einen 6-stündigen Kurs. Lernen braucht man nichts, es gibt keine eigentliche Prüfung. Nur, das ist Teil des Kurses, muß man auf einem abgesperrten Trainingsgelände einige Runden mit einem Leichtmotorrad fahren, ein bißchen Slalom um ein paar Haberkorn-Hütchen, ein bißchen Zielbremsungen etc.
Link zu Infos (Autofahrerclub in Ö):
http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0170
Wichtigste Punkte:
Voraussetzungen:
· mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
· Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
· Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub (siehe Link unten)
· Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
Geltungsbereich:
Derzeit darf ein 125 ccm Motorrad mit dem B-Führerschein nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und Luxemburg gelenkt werden.
Bei Fahrten ins Ausland empfiehlt der ÖAMTC, die Gesetzesbestimmungen mitzuführen (siehe Links: Download Jur. Service).
Wie ist die Rechtslage in D ?
Link zu Infos (Autofahrerclub in Ö):
http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0170
Wichtigste Punkte:
Voraussetzungen:
· mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
· Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
· Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub (siehe Link unten)
· Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
Geltungsbereich:
Derzeit darf ein 125 ccm Motorrad mit dem B-Führerschein nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und Luxemburg gelenkt werden.
Bei Fahrten ins Ausland empfiehlt der ÖAMTC, die Gesetzesbestimmungen mitzuführen (siehe Links: Download Jur. Service).
Wie ist die Rechtslage in D ?