45 km/h Roller "legal tunen" mit 125-er Zulassung?
Verfasst: Mi 9. Jun 2021, 14:19
Hallo Leute,
ich bin Besitzer des ATU E-Cruisers Modell 2019, zugelassen als 45 km/h Kleinkraftrad.
Mir sind die 45 km/h oft nicht ausreichend und ich werde in der 50-er Zone gefährlich überholt.
Ich wollte daher mal fragen, ob es möglich ist, das Ding “legal zu tunen”, d.h. die elektronische Drossel zu deaktivieren.
Ein Freund von mir hat einen ähnlichen Roller - selbes Gewicht, ebenfalls 3000 Watt und das Ding fährt offen ca. 70 km/h.
Damit wäre ich voll zufrieden.
Klar hält der Akku dann nicht mehr so lang, aber ich möchte mir eh einen zweiten besorgen.
Ich habe einen 125er Führerschein, darf also von der Geschwindigkeit her 70 km/h mit dem Zweirad fahren und mehr - nur wie ist das mit der Zulassung und dem TÜV?
Muss der TÜV das dann abnehmen?
Oder kann ich das Teil einfach als 125-er zulassen und fertig?
Oder ist das ne Idee, die ich mir relativ schnell wieder abschminken kann…?
Lieben Gruß,
Johannes
ich bin Besitzer des ATU E-Cruisers Modell 2019, zugelassen als 45 km/h Kleinkraftrad.
Mir sind die 45 km/h oft nicht ausreichend und ich werde in der 50-er Zone gefährlich überholt.
Ich wollte daher mal fragen, ob es möglich ist, das Ding “legal zu tunen”, d.h. die elektronische Drossel zu deaktivieren.
Ein Freund von mir hat einen ähnlichen Roller - selbes Gewicht, ebenfalls 3000 Watt und das Ding fährt offen ca. 70 km/h.
Damit wäre ich voll zufrieden.
Klar hält der Akku dann nicht mehr so lang, aber ich möchte mir eh einen zweiten besorgen.
Ich habe einen 125er Führerschein, darf also von der Geschwindigkeit her 70 km/h mit dem Zweirad fahren und mehr - nur wie ist das mit der Zulassung und dem TÜV?
Muss der TÜV das dann abnehmen?
Oder kann ich das Teil einfach als 125-er zulassen und fertig?
Oder ist das ne Idee, die ich mir relativ schnell wieder abschminken kann…?
Lieben Gruß,
Johannes