Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace
Verfasst: Di 8. Jun 2021, 15:23
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir bei einer Argumentation ein bisschen helfen: (Achtung! österreichisches Recht / Verordnung)
Kurzfassung:
Mein Schwiegervater ist Händler in Österreich für Elektromobilität. Er hat (blöderweise auf Kundenwunsch) eine Sunra Grace (Futura Elettrico) per "Gas"griffdrosselung (Widerstandsteiler fix eingebaut) auf 25km/h gebracht, damit diese der österreichischen Fahrradverordnung entspricht. Der Besitzer hat jedoch eine Anzeige bekommen.
Die Fahrradverordnung in Österreich besagt:
§ 1 Abs. 2a des Kraftfahrgesetzes bestimmt: nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als
Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder
mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Laut COC hat die Grace 800 Watt, 45km/h
Sie wird in Deutschland auch als Mofa verkauft (sie ist eigentlich ausgelegt, dass mittels eines Stecker unter dem Sitz diese auf 25km/h gedrosselt wird, das wussten wir damals noch nicht, deswegen die Gasgriffmodifikation) Somit gibt es sie ja "real" mit einer Bauartgeschwindigkeit von 25km/h
Auf alle Fälle erfüllt sie die Richtlinie mit 25km/h - diese haben wir mit dem Tacho im Stand gemessen (ich selbst fahre die Grace und weiß, dass der Tacho sogar mehr anzeigt).
Nun geht es um die 600W statt der 800w:
Ich habe mit einem Leistungsmesser zwischen Akku und Steuergerät versucht die Leistung zu messen:
Auf dem Ständer ist die Leistung bei 25km/h ca. 125-150W, Nur sobald der Hinterreifen blockiert wird, nimmt die Leistung natürlich zu. Da ist das öster. Gesetz leider nicht hilfreich, weil 600W höchst zulässige Leistung - was bedeutet dieses genau? Welcher Rollwiderstand muss berücksichtigt werden?
Ich selbst gehe davon aus, dass die Durchschnittsleitung bei Drosselung von 25km/h durch den Gasgriff (also eine "echte" Leistungsreduktion, ja keine Abschaltung bei einer bestimmten Geschwindigkeit) die Reduktion von 800W auf 600W vollzogen sein müsste.
Wei seht ihr das?
Ein leider blöderer Aspekt ist, dass die Plakette, wo darauf steht 800W/45km/h nicht entfernt wurde, da ist natürlich auch die Frage, ob auf einem Fahrzeug, das der Fahrradklasse zuzuordnen ist, diese sowieso obsolet ist.
vielleicht könnt ihr mir bei einer Argumentation ein bisschen helfen: (Achtung! österreichisches Recht / Verordnung)
Kurzfassung:
Mein Schwiegervater ist Händler in Österreich für Elektromobilität. Er hat (blöderweise auf Kundenwunsch) eine Sunra Grace (Futura Elettrico) per "Gas"griffdrosselung (Widerstandsteiler fix eingebaut) auf 25km/h gebracht, damit diese der österreichischen Fahrradverordnung entspricht. Der Besitzer hat jedoch eine Anzeige bekommen.
Die Fahrradverordnung in Österreich besagt:
§ 1 Abs. 2a des Kraftfahrgesetzes bestimmt: nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als
Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder
mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Laut COC hat die Grace 800 Watt, 45km/h
Sie wird in Deutschland auch als Mofa verkauft (sie ist eigentlich ausgelegt, dass mittels eines Stecker unter dem Sitz diese auf 25km/h gedrosselt wird, das wussten wir damals noch nicht, deswegen die Gasgriffmodifikation) Somit gibt es sie ja "real" mit einer Bauartgeschwindigkeit von 25km/h
Auf alle Fälle erfüllt sie die Richtlinie mit 25km/h - diese haben wir mit dem Tacho im Stand gemessen (ich selbst fahre die Grace und weiß, dass der Tacho sogar mehr anzeigt).
Nun geht es um die 600W statt der 800w:
Ich habe mit einem Leistungsmesser zwischen Akku und Steuergerät versucht die Leistung zu messen:
Auf dem Ständer ist die Leistung bei 25km/h ca. 125-150W, Nur sobald der Hinterreifen blockiert wird, nimmt die Leistung natürlich zu. Da ist das öster. Gesetz leider nicht hilfreich, weil 600W höchst zulässige Leistung - was bedeutet dieses genau? Welcher Rollwiderstand muss berücksichtigt werden?
Ich selbst gehe davon aus, dass die Durchschnittsleitung bei Drosselung von 25km/h durch den Gasgriff (also eine "echte" Leistungsreduktion, ja keine Abschaltung bei einer bestimmten Geschwindigkeit) die Reduktion von 800W auf 600W vollzogen sein müsste.
Wei seht ihr das?
Ein leider blöderer Aspekt ist, dass die Plakette, wo darauf steht 800W/45km/h nicht entfernt wurde, da ist natürlich auch die Frage, ob auf einem Fahrzeug, das der Fahrradklasse zuzuordnen ist, diese sowieso obsolet ist.