...aber die Bahn war ja auch noch nie praktisch und tut eher selten etwas wirklich Sinnvolles, also was hab ich mir da nur gedacht...vielen Dank für Ihre E-Mail. Da ein Elektro-Roller im Sinne der Beförderungsbedingungen nicht als orthopädisches Hilfsmittel gilt und die festgelegten Gewichtsgrenzen überschreitet, ist eine Mitnahme ausgeschlossen.
Ach ja: Plätze im Autozug gibt es natürlich. Kosten für einen Roller genau so viel wie für ein Auto, und man muss diesen erst selbst zum nächsten Autozug-Bahnhof bringen. Wie gesagt, eher selten...