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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 10:40
von E-Bik Andi
A Miesbacher :D Bin in Rosenheim geboren 8-)

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 13:06
von rainer*
Fasemann hat geschrieben:
So 26. Nov 2023, 10:32
Freiwillige Zulassung kann auch hübsch aussehen.
Stimmt. Nur leider so nicht (mehr) zulässig. Es gibt eine FZV, da sind die Kennzeichen definiert. Und bei der freiwilligen Zulassung geht nur das Motorradkennzeichen.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 14:58
von Fasemann
Das Schild hängt da bestimmt schon 30 Jahre dran, das wird keinen stören.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 15:54
von Peter51
rainer* hat geschrieben:
So 26. Nov 2023, 13:06
Und bei der freiwilligen Zulassung geht nur das Motorradkennzeichen
In Hamburg gibt es nur das normale Kennzeichen 280 * 200mm. Eventuell 260 * 200mm. Nix mit Motoradkennzeichen 180 * 200mm.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 16:14
von E-Bik Andi
Mit EU-Zeichen kannst bei unserer Zulassungsstelle auch ein kleines 80er Kennzeichen haben. Ist je nach Zulassungsstelle unterschiedlich. Ich weiß von was ich rede, da ich gut 10 Landkreise hinter mir habe- gerade bei den US oder Japan Importen im Pkw Bereich kann man in manchen Zulassungsbezirken nur den Kopf schütteln.
Hier in meinem jetzigen Zulassungsbezirk kommt ganz klar ein kleines 80er Taferl drann.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 16:39
von rainer*
Ein Schild was mal Gesetzeskonform und damit legal war, muss man nicht austauschen.

Aber die Vergabe der verkleinerten Nummernschilder ist leider nicht Gesetzeskonform. Da darf wie gesagt nur eine zweizeiliges Motorradkennzeichen dran. Siehe FZV, Anlage 4 "Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 12 Absatz 6 Nummer 1 zugeteilt werden." Die Fahrzeuge nach §12 wären Traktoren und Anhänger. Leider scheinen sich selbst viele Zulassungsstellen sich in den von ihnen angewendeten Gesetzestexten nicht so gut auszukennen.
Das steht dummerweise so drinne, das hat beim Anfertigen der FZV wohl keiner auf dem Radar gehabt, das dann Mofas ein Kuchenblech erhalten. Mit gesundem Menschenverstand kann man das nicht erklären.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Mo 27. Nov 2023, 21:37
von Stivikivi
Ich habe an allen meinen freiwillig zugelassenen die kleinen LKR Schilder. Das kleinste ist 200x130. Das größte 220x130.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Di 28. Nov 2023, 13:35
von yakamoto
Peter51 hat geschrieben:
So 26. Nov 2023, 15:54
rainer* hat geschrieben:
So 26. Nov 2023, 13:06
Und bei der freiwilligen Zulassung geht nur das Motorradkennzeichen
In Hamburg gibt es nur das normale Kennzeichen 280 * 200mm. Eventuell 260 * 200mm. Nix mit Motoradkennzeichen 180 * 200mm.
20220706_173932.jpg
Kommt immer auf der/die/das Sachbearbeitenden an... 8-)

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Di 28. Nov 2023, 16:08
von wolfsrose
Peter51 hat geschrieben:
So 26. Nov 2023, 09:52
Eine fehlende TÜV - Plakette sollte schon auffallen ;) Für die freiwillige Zulassung mußte ich zudem zum TÜV - Gutachten (91,- Euro) für die Ausleuchtung eines großen Kennzeichens (bei mir 260 * 200mm). Zusätzlich mußte ich Verzollungsnachweise für 12 Jahre alte Roller erbringen.
Sorry, soll das etwa heißen, das ich mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug nicht zum TÜV muß? Ich weiß,sind vielleicht blöde Fragen, aber im Moment fühle ich mich etwas überfordert ob dieser Bürokratie!

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Di 28. Nov 2023, 16:22
von E-Bik Andi
wolfsrose hat geschrieben:
Di 28. Nov 2023, 16:08
Sorry, soll das etwa heißen, das ich mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug nicht zum TÜV muß?
Natürlich muss Du damit nicht zur Prüfstelle- es ging hier nur um die "Amtlichkeit" der Ausleuchtung des Kennzeichens :D