Seite 8 von 11

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Do 23. Nov 2023, 10:24
von Stivikivi
meingott hat geschrieben:
Do 23. Nov 2023, 09:55
Stivikivi hat geschrieben:
Do 23. Nov 2023, 07:23
Dann haste mehr gezahlt wie nötig
Bei dem Fahrzeugpreis war das dann auch egal. 😂
Stimmt 😂😂

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Do 23. Nov 2023, 15:17
von Newbi
... habe hier eine Horwin EK3 ... mit LE3-A1..... die Prämie wurde gestrichen, in der Zulassungescheinung steht "zulassungsfreies FZ"
... is das Korrekt bei dem Gerät?


... es sind einfach Drecksäcke... Lügner und Gauner ;)

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Do 23. Nov 2023, 15:53
von Stivikivi
Zum 10000x klar ist das richtig es ist ja auch Zulassungsfrei ABER Kennzeichenpflichtig.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: Do 23. Nov 2023, 16:02
von der niederrheiner
Newbi hat geschrieben:
Do 23. Nov 2023, 15:17
... habe hier eine Horwin EK3 ... mit LE3-A1..... die Prämie wurde gestrichen, in der Zulassungescheinung steht "zulassungsfreies FZ"
... is das Korrekt bei dem Gerät?


... es sind einfach Drecksäcke... Lügner und Gauner ;)
Wer jetzt genau?

Stephan

Re: THG Förderung verweigert

Verfasst: So 26. Nov 2023, 02:08
von User44187
wolfsrose hat geschrieben:
Di 21. Nov 2023, 17:50
Hallo zusammen, eine Frage bezüglich THG-Förderung. Ich habe einen Trinity Jupiter Baujahr 2018. Für dieses Fahrzeug habe ich die THG Prämie beantragt. Ich war der Meinung dass E-Roller der 125er Klasse auch über THG-Förderung gefördert werden. Heute habe ich die Nachricht erhalten, dass nichtzulassungspflichtige Fahrzeuge keine THG-Förderung bekommen. Aber der Jupiter ist doch zulassungspflichtig! Wer kennt sich damit aus und kann mir helfen. Hatte alle nötigen Unterlagen eingereicht und die Vorprüfung hat auch einen Anspruch auf THG-Förderung ergeben. Was kann ich jetzt noch tun? Besten Dank schonmal im voraus.
Ein 125er oder auch Leichtkraftrad ist nicht zulassungspflichtig gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1c FZV. Durch § 4 Abs. 2 Nr. 2 muss es aber ein normale Kennzeichen führen und auch eine ZBI erhalten. Gilt also technisch als Zulassungsfrei, der einzige Unterschied ist in dem Fall aber die fehlende KFZ-Steuer sowie der Fahrzeugbrief/ZBII.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 07:14
von Peter51
Ich habe dies Jahr zwei 45km/h Roller (L1e) in Hamburg freiwillig zugelassen. Es gab den Kfz. Schein (ZB I) und den Kfz. Brief (ZB II) sowie einen Vermerk auf der CoC.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 09:41
von E-Bik Andi
Peter51 hat geschrieben:
So 26. Nov 2023, 07:14
Ich habe dies Jahr zwei 45km/h Roller (L1e) in Hamburg freiwillig zugelassen. Es gab den Kfz. Schein (ZB I) und den Kfz. Brief (ZB II) sowie einen Vermerk auf der CoC.
Ich habe für einen Econelo DTR 45 km/h ebenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Da ging es aber nicht um die THG, sondern den Fakt dass man auch mit 60km/h nicht "auffällt" bei technischen Änderungen :lol:

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 09:50
von conny-r
E-Bik Andi hat geschrieben:
So 26. Nov 2023, 09:41

Ich habe für einen Econelo DTR 45 km/h ebenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Da ging es aber nicht um die THG, sondern den Fakt dass man auch mit 60km/h nicht "auffällt" bei technischen Änderungen :lol:
Ich auch, aber 52 kmh reichen vorläufig. :lol:

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 09:52
von Peter51
Eine fehlende TÜV - Plakette sollte schon auffallen ;) Für die freiwillige Zulassung mußte ich zudem zum TÜV - Gutachten (91,- Euro) für die Ausleuchtung eines großen Kennzeichens (bei mir 260 * 200mm). Zusätzlich mußte ich Verzollungsnachweise für 12 Jahre alte Roller erbringen.

Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Verfasst: So 26. Nov 2023, 10:32
von Fasemann
Freiwillige Zulassung kann auch hübsch aussehen.