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Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 24. Jan 2024, 16:13
von der niederrheiner
Hm, gegen Mehrarbeit könne die niGS haben. Wenn ich mich an den Aufwand erinnere, denn die getrieben haben, als Ich meine SR/S (Import-Kfz!) angemeldet hab. Die haben irgendwelche Nummer kontrolliert. Hat alles dreiviermal so lange gedauert. . .


Stephan

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 09:57
von Tonreg
Guten Tag an alle,

Ich fahre einen Inoa SLi5 45er e-Roller, den ich Anfang 2023 freiwillig zugelassen hatte. Da die THG Quote ab diesem Jahr ja weggefallen ist, hatte ich überlegt, die freiwillige Zulassung wieder rückgängig zu machen. Auch da ich kürzlich umgezogen bin und den Roller beim neuen Wohnort bei der KFZ-Stelle kostenpflichtig ummelden müsste.

Eine Dame meiner Versicherung „HUK Coburg“ sagte mir am Telefon allerdings, dass es nicht so einfach möglich ist, wieder ein kleines Versicherungskennzeichen zu erhalten. Man müsste wohl angeblich vorher den Zulassungsteil des Rollers und Fahrzeugschein entstempeln lassen und durch die freiwillige Zulassung sei auch die ABE wohl erloschen. Man müsste sich beim TÜV also wieder eine neue ABE ausstellen lassen, die ja bestimmt hunderte von Euros kostet. Erst dann könnte man wieder ein kleines Versicherungskennzeichen erhalten.

Weiß jemand von euch, ob das tatsächlich so ist?

Und noch eine Frage. Können die SF-Prozente, die man durch das große Kennzeichen sammelt, später auch auf eine Motorradversicherung umgemünzt werden?

Ich überlege nämlich bald einen Motorradführerschein zu machen und dann würde es sich ja lohnen, das große Rollerkennzeichen mit der freiwilligen Zulassung so wie jetzt zu behalten.

Vielen Dank für eure kompetenten Antworten im Voraus

Beste Grüße :-)

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:08
von Falcon
Tonreg hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2024, 09:57

Auch da ich kürzlich umgezogen bin und den Roller beim neuen Wohnort bei der KFZ-Stelle kostenpflichtig ummelden müsste.
ich dachte, das entfällt seit neuesten...??!!
Eine Dame meiner Versicherung „HUK Coburg“ sagte mir am Telefon allerdings,durch die freiwillige Zulassung sei auch die ABE wohl erloschen.

nunja, man muß ja nicht alles glauben.
ist es nicht so, man meldet einfach ab, fertig.
dass es nicht so einfach möglich ist, wieder ein kleines Versicherungskennzeichen zu erhalten.
beim kleinen kenzeichen gibt man ja eh nur die rahmennummer an, bekommt das kleine kennzeichen. die coc papieren braucht man nicht mal vorlegen, nicht mal mitführen.
Und noch eine Frage. Können die SF-Prozente, die man durch das große Kennzeichen sammelt, später auch auf eine Motorradversicherung umgemünzt werden?
ja, bei der selben versicherung 10 jahre, bei wechsel der versicherung 7 jahre.
dann würde es sich ja lohnen, das große Rollerkennzeichen mit der freiwilligen Zulassung so wie jetzt zu behalten.
wenn es bis dahin nicht an jemand anders vergeben wurde.

vg

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:19
von Tonreg
@eagle-fahrer

Vielen Dank für deine Infos!

Ich hatte versucht die Ummeldung des Rollers online vorzunehmen, aber da stand, dass es nur innerhalb des gleichen Bezirks (also wahrscheinlich der Stadt geht), aber ich ziehe 40 KM in eine andere Stadt um. Müsste ich mal anrufen und das telefonisch erfragen.

Achso dann hat die Frau von der Versicherung ja wohl Quatsch erzählt, dass die ABE erloschen ist nach Durchführung der freiwilligen Zulassung.

Also 10 Jahre lang bei der selben Versicherung und 7 Jahre bei einer anderen Versicherung nach Abmeldung - solange sind die SF-Prozente gespeichert oder wie meinst du das?

Sofern ich das große Kennzeichen mit meiner aktuellen Kennung so behalte, kann das Kennzeichen ja nicht anderweitig vergeben sein?!

LG

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:32
von Falcon
Tonreg hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2024, 10:19
aber da stand, dass es nur innerhalb des gleichen Bezirks (also wahrscheinlich der Stadt geht),
mein fehler, entschuldige, das bezog sich auf das kennzeichen. ummelden muß sein.

aber wenn du den roller abmeldest, und einfach danach ein versicherungskennzeichen dran machst, da stört sich keiner darum, und du kannst es ja irgendwann doch noch anmelden.
Tonreg hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2024, 10:19
Frau von der Versicherung ja wohl Quatsch erzählt, dass die ABE erloschen ist nach Durchführung der freiwilligen Zulassung.
ja, das denk ich, bin aber kein versicherungsmensch...da würde ich die von der zulassung fragen, obwohl die es vielleicht auch nicht so wissen.
den die thematik e-roller und zulassung ist so ne sache, ich hatte bei meiner zulassung auch 2 kollegen und ein vorgesetzter vor ort, die das geprüft haben wie was anzuwenden sei.
Tonreg hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2024, 10:19
Also 10 Jahre lang bei der selben Versicherung und 7 Jahre bei einer anderen Versicherung nach Abmeldung - solange sind die SF-Prozente gespeichert oder wie meinst du das?
ja genau.
so hat es mir mein versicherungsfritze erklärt, nachdem ich versuchte nach 11 jahren ohne fahrzeug wieder eins zu fahren und meine 30 jahre prozente zu nutzen. :( :(
so mußte ich wieder bei 120% anfangen, das zweitfahrzeug ebenso.
Tonreg hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2024, 10:19
das große Kennzeichen mit meiner aktuellen Kennung so behalte, kann das Kennzeichen ja nicht anderweitig vergeben sein?!
wenn es frei ist, wird es eine gewisse zeit nicht vergeben, ich glaube 7 jahre
siehe https://www.donaukurier.de/archiv/alte- ... en-5899267

sind meine erfahrungen, kann sein das die gesetzeslage sich verändert hat inzwischen

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:42
von Tonreg
Ok alles klar danke für deine ganzen Ausführungen :-)

Aber eine Abmeldung vom großen Kennzeichen beim KFZ-Amt und dann das Beziehen eines kleinen Versicherungskennzeichens würde für mich ja dann eher keinen Sinn ergeben, wenn ich noch weiter SF-Prozente für eine etwaige Motorradversicherung sammeln möchte. Sehe ich das richtig?

LG

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:44
von Stivikivi
Freiwillige Zulassung und Versicherungskennzeichen sind zwei paar Schuhe. Das eine hat erstmal mit dem anderen nichts zutun.

Lediglich Doppelversicherung darf es nicht geben. Kannst auch keine zwei Rechtschutzversicherungen abschließen.

Freiwillige hat nur Vorteile wieso sollte man das Canceln? Da stimmt die Preis / Leistungsbetrachtung vorne und hinten nicht. Da aber selber recherchieren, so festigt sich das Wissen besser als wenn ich es dir jetzt vorkaue.

Ebenfalls erlischt keine COC oder ABE durch Freiwillige Zulassung. Wie der Name schon sagt freiwillig. Kann muss aber nicht. Und durch Freiwilligkeit kann in meiner Welt jedenfalls kein Nachteil entstehen. Aber vielleicht lebt der ein oder andere hier ja in einer anderen Welt wo man freiwillig mit zwang gleichsetzt.

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:50
von Falcon
Stivikivi hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2024, 10:44
Lediglich Doppelversicherung darf es nicht geben.
hab 2 unfallversicherungen :lol:
einmal mit meiner priv. lebensversicherung, und eine sammel(zwangs)versicherung über die IGM :lol:

vg

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:52
von E-Bik Andi
Soweit ich mich erinnern kann gab es doch schon Fälle, wo die Zulassungsstelle nach der freiwilligen Zulassung die COC einbehalten hat. Da wäre es wichtig, dass man betont auf die Herausgabe dieser besteht.
Die COC gehört als Dokument zum Fahrzeug und erlischt nicht, nur weil man eine freiwillige Zulassung macht.

Re: THG Prämie 2024

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:58
von Falcon
E-Bik Andi hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2024, 10:52
Die COC gehört als Dokument zum Fahrzeug und erlischt nicht,
so sehe ich das auch....

vg