Nun, Anfang 2019 war ja noch nicht absehbar, wie und ob die Elektrokleistfahrzeugverordnung kommt. Jetzt ist sie umgesetzt worden und gerade in Berlin, wo viele Verleihfirmen für diese Elektrostehroller diese Kunden anbieten, dürfte ein spürbares Loch in die laufenden Einnahmen der Elektrorollerverleiher gebracht haben. Schließlich werden sie von zwei Seiten kanibalisiert. Zu einem auf der Kurzstrecke mit den Stehrollern, für die man keinen Führerschein braucht, schon ab 14 Jahren fahren darf und das ohne Helm und von der Seite mit Führerscheinbesitzern von Autoverleihern, die ebenfalls günstige Angebote haben, da sie teilweise kaum höhere nehmen als die der Elektrorollerverleihern, bei mehr Komfort.
Die Elektrorollerverleiher haben zusätzlich den Nachteil, das ein Führerschein und Helm Vorschrift ist, die die Verwaltung der Mieter erschwert und zusätzliche Pflege der Helme bedarf. In sofern ist der Ausstieg in einer Stadt wie Berlin, wo es massenhaft Alternativen gibt, nur konsequent. In den anderen europäischen Großstätten dürfte es ähnlich aussehen. Wie es in Thübingen aussieht, kann ich nicht beurteilen. Natürlich hätte man in kleinere Städte mit weitläufigen Umfeld ausweichen können. Da würden Elektroroller als Verleihmodell Sinn machen, weil die Reichweite von Elektrostehroller doch recht begrenzt ist und nicht viele Autoverleihfirmen vorhanden sein dürften. Allerdings dürfte das weniger Werbewirksam sein und ein größeres Umfeld bedeutet auch weitere Wege für die Fahrzeugpflege (Akku austauschen etc.). Wenn man also Geld verbrannt hat oder kaum Gewinn eingefahren hat, dürfte es einfacher sein, den Geschäftsbetrieb insgesamt einzustellen und das Geld anders in Mobilität zu investieren.