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Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 09:33
von KaRoller
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mir im Spätherbst einen gebrauchten E-Milio mit kaputten Blei-Akkus gekauft. Mein Ziel war es, diesen im Frühjahr, auf Lifepo - Akkus umzubauen. Dafür habe ich im Winter recherchiert, wie man aus Lifepo - Zellen einen Akku baut. Ich habe gemessen, geplant und konstruiert. Ich hätte 20 Stück EVE- Zellen 105AH in 2 Blöcken, unter Fahrer und Beifahrer - Sitz untergebracht.
Eines Tages kam mir der Gedanke ob dadurch nicht die Betriebserlaubnis erlischt. Da es sich ja nicht um ein Modellauto handelt, sondern ein Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
Deshalb habe ich den TÜF - Rheinland kontaktiert und folgende, freundliche Auskunft bekommen. Wenn die defekten Akkus, durch die selben ersetzt werden ist das kein Problem. Werden jedoch Akkus einer anderen Art eingebaut, ist dies ein sicherheitsrelevanter Eingriff in die Elektrik des Fahrzeugs und muss auf jeden Fall eingetragen werden. Solch eine Einzelabnahme wird sicherlich einige Tausend Euro kosten, wenn ich überhaupt jemanden finde, der sich damit auskennt.
Mir ist klar, das solche Fahrzeuge nicht zum TÜV müssen. Allerdings habe ich hier im Forum Berichte gelesen, von Häusern die schon wegen E-Bike Akkus abgebrannt sind und abgebrannten Rollern, die von der Versicherung abgeholt worden sind, um sie zu untersuchen. Sicherlich wird dann nicht gesagt: „Da hat halt jemand den Akku gewechselt“ sondern eher: „an dem Fahrzeug wurde manipuliert“. Dadurch wird sich die Versicherung sicher nicht mehr zahlen.
Hier im Forum werden sehr viele Umbauten auf Lithium - Akkus beschrieben. Deshalb stelle ich mir (und euch) eine Frage. Ist diesen Mitgliedern, diese Gefahr nicht bewusst, oder egal, oder gibt es eine Richtlinie, Bestimmung, die ich nicht kenne? Gibt es jemanden, oder eine Stelle, bei der man eine Abnahme bekommt, ohne tausende von Euro zu bezahlen?
Abschließend möchte ich noch betonen, das ich niemand zurechtweisen will. Wer solch einen Umbau, ohne Genehmigung gemacht hat, muss das selbst, für sich verantworten.
Ich wünsche mir nur eine Lösung, meines Problems, bei der ich nachts ruhig schlafen kann.

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 10:52
von rainer*
Die Batterie wird ja gerne vom Gesetzgeber wie Benzin betrachtet. Da würde ich mir da weniger Sorgen machen. Ein Tausch des Controllers oder des Motors wäre da m.E. schon eher ein Problem. Im CoC ist es doch auch nicht erfasst ob Bleibatterie oder Lithium. Teilweise werden die Fahrzeuge sogar mit einer Leermasse ohne Fahrakku angegeben. Ein maximales Leistungsgewicht gibt es bei den Fahrzeugklassen L2e oder L6e auch nicht. Nur die Motorleistung ist auf 4kW bzw. 6kW Dauerleistung begrenzt, und die ändert sich ja nicht.

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 11:13
von callmeuhu
es gibt einen gravierenden Unterschied, zwischen Lithium-Ionenakku und Lithium-Polymerzellen (LPF etc.)

Lithiumionen-Akku bestehen aus einzelen Rundzellen, die in Zellblöcke angeordet und maschinell verschweisst werden. Hobbybastler und Dummköpfe haben im Innenleben solcher Akku, absolut nichts zu suchen :!:

Eine Brandschutzversicherung wird keinen Cent erstatten, wenn Haus+Hof abbrennen :!:

Lithium-Polymerzellen sind einzelne Blockakku, die in Reihe oder Serie mittels schraubbaren Zellverbindern eingebaut werden. Werden isolierte Werkzeuge verwendet, ist die Handhabung, auch für Laien, machbar

grundsätzlich gilt: Die Vorgaben in der CoC müssen eingehalten werden. Das zul. GG bezogen zB auf die Nutzung mit Bleiakku, bzw. die Nutzlast verändert sich, wenn leichtere Akku verwendet werden.
Es ist auch möglich (eher wahrscheinlich) das sich Beschleunigung/Höchstgeschwindigkeit ändern. Ein 180kg schwerer Emax mit Blei, hat ein zusätzlichen "Boostbutton", damit das Ding überhaupt von der Stelle kommt :lol:
Das Fahrverhalten (Fahrdynamik in der Kurve) ändert sich entsprechend ebenfalls an einem modifizierten Fahrzeug.

Wollte man sicher sein, müsste man das modifizierte Fahrzeug einem TÜV-Onkel vorführen. Da aber beim TÜV niemand etwas von solchen Umbauten versteht, wird da nichts zu bemängeln sein, evtl. das geringere Fahrzeuggewicht :lol:

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 12:39
von dominik
In manchen.CoC steht drin was für ein Akku verbaut ist. Bei meinem verschiedenem HRTk123 stand Lithium drin. Es war aber nicht erwähnt welche Chemie genau.

Wenn man es für die Versicherung/den TüV ganz genau nehmen würde, dürfte man selbst auch keine anderen Bleiakkus einbauen.
Wer bescheinigt denn den ordnungsgemäßen Einbau der "originalen"Bleiakkus. Den Blei ist auch nicht gleich Blei. Zumindest in der maximalen Stromlieferfähigleit gibt es schon eklatant Unterschiede und im schlimmsten Fall trennt dann die Sicherung nicht mehr weil sie für den höheren Kurschlußstrom nicht ausgelegt ist.

Ich bin aber eher der Verfechter von "das merkt eh keiner" und solange jedes E-Auto, Ebike und E-Roller mit Li-Ion noch in Tiefgaragen von Wohngebäuden geladen werden dürfen, haben die Versicherungen das Risiko noch nicht erkannt, den die sind die ersten welche ihre Verträge deswegen anpassen werden.

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 12:43
von STW
Den Umbau habe ich auch dreimal gemacht, mit LiFePO4-Zellen von Thundersky / Winston / Calb, jeweils zusätzlich mit Balancern. Dabei habe ich mich bemüht, weitgehend nach den handwerklichen "Regeln der Kunst" zu arbeiten. Die Akkus haben alle die Roller überlebt. Für einen Bekannten habe ich mal den Akkusatz repariert, den Roller gab es wahlweise mit Bleiakkus oder entsprechenden Thundersky-Zellen zu kaufen, die Zulassungspapiere waren für beide Versionen gleich. Da hat sich der Importeur auch nicht um irgendwelche Abnahmen geschert und einfach gemacht. Und das nicht einmal gut, offen liegende Zellverbinder und Verzicht auf ein BMS oder Balancer halte ich für Pfusch.

Ersetze ich einen 12V-Bleier durch vier LiFePO4, dann habe ich das gleiche Spannungsaufkommen. Tuning kann man da bzgl. der Höchstgeschwindigkeit nicht vorwerfen. Die Bremsen haben durch das geringere Gewicht auch weniger zu tun. Bleibt nur noch die Frage, wer haftet, wenn etwas passiert. Entweder organisiert man sich eine Abnahme, dann ist man auf der ganz sicheren Seite. Oder man verbaut das ganze so professionell, das es aussieht wie vom Fachmann / Hersteller gemacht. Es gibt auch durchaus Verkäufer, die einen Lithiumakku als Ersatz für die Bleier im Sortiment haben, zumeist in geschlossenen Kisten, so dass man da als Laie nichts rumpfuschen kann (oder sollte).

Das ist also eine persönliche Risikoabwägung: wie professionell kann ich arbeiten, was kann tatsächlich passieren. Schlimmer eigentlich als einen Sachschaden würde ich finden, wenn man durch eine Pfuscherei einen Personenschaden verantwortet. Das eine kann man mit Geld heilen (auch wenn man vielleicht selbst danach wirtschaftlich ruiniert ist), den Personenschaden schleppt man ein Leben lang mit sich im Gewissen herum.

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 16:19
von achim
Wenn man das so liest, kommt ganz schnell der Gedanke auf, wieder zum Verbrenner zurückzukehren.
Dass ein E-Roller irgendwann einen neuen Akku braucht ist nicht so unwahrscheinlich und nach 10 Jahren kriegt man garantiert keinen Originalakku mehr.

Gruß,
Achim

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 16:45
von KaRoller
Vielen Dank für die Antworten.
Um die Gefahr gering zu halten, wollte ich auf LiFePo gehen, die angeblich nicht explodieren, oder brennen, wie lithium Ionen Batterien. Leider sind diese aber größer, so das ich keinen fertigen Akku finde der von der Göße passt. Es gibt Videos, wo gegen fertige lithium Ionen Akkus getauscht wird. diese sind gefährlicher, haben auch keine ABE und das Problem der Abnahme ist trotzdem nicht gelöst. Schön wäre, wen es eine Stelle gäbe, die so-etwas für einen bezahlbaren Preis abnimmt.

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 18:00
von callmeuhu
Der Vorteil an einem Emax ist: Das Fahrzeug gibt es schon seit 2008 und es hat einen rieeeesigen Batteriekasten und einen hochwertigen Rahmen :)

Das Fahrzeug gibt es als L1(25/45 km/h) und L3 (über 45 km/h). Die 48V für den Fahrstrom kann ich realisieren:

4x12V Blei-Vlies
2x 60V 28,5ah Lithium-Ionen (unu-akku)
oder 3,2V LFP Einzelzellen in 12V Blöcken mit Ladereglern/BMS

anders herum funktioniert es nicht: der unu hat keinen Platz für LFP :(

Die Möglichkeiten des Emax und Beispiele für den Umbau, sind mir erst hier im Forum :) aufgefallen

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 18:33
von Peter51
Nun, 2008 war der Rahmen noch nicht so hochwertig und es gab Rahmmenbrüche in Bereich der oberen Stoßdämpferaufnahme :( Mit einem Knotenblech konnte ein Schweißer das beheben.
Ich bin wohl der einzige in Deutschland mit einem E-Max 120S. Die eingetragene Geschwindigkeit ist 65km/h.
Der Unu-Akku hat 48V Nominalspannung.
Vier einzelne 12V Blöcke halte ich für ungünstig. Besser 16 LFP Zellen mit 50 bis 100Ah oder 14 NCM Zellen z.B. 120Ah. Des Weiteren braucht man ein gescheites BMS z.B. aus dem Hause Jikong.
Mein E-Max hat jetzt 14,4kWh ;)

Re: Umbau auf Lithium illegal?

Verfasst: So 26. Mär 2023, 19:08
von didithekid
Hallo,
wenn hier fünf Blei-Blöcke durch 20s LiFePO4 ersetzt werden, änderst Du den Bereich des Spannungsniveaus ja nicht, das genauso bei maximal 72 Volt endet. Ob man da dem TüV dafür Geld bezahlen sollte, daß dies bescheinigt wird, ist dann (bei einem zulassungsfreien Fahrzeug) die Frage.
Die Antwort des TÜV auf die Anfrage ist die Übliche: Entweder Herstelleroriginalteil, oder ABE oder TÜV-Gutachten zu Eintragung beim Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugbrief (den zulassungsfreie Fahrzeuge aber nicht haben).
Die Kabinenroller werden auch mal mit Blei, mal mit Lithium-Akku neu verkauft. Was davon ist denn "original"?
Maßgeblich, ob von der Typ-Prüfung tatsächlich abgewichen wurde, sind aber eigentlich die Angaben im EU CoC-Zertifikat. Steht dort die Leermasse mit Akkus oder sogar der Akku-Typ drin, hätte man eine Abweichung (Leichter durch Lithium) und der Gang zum TÜV würde ggf. Sinn machen. Steht dort die Leermasse ohne Akku (inzwischen üblich, dass Akkus Zuladung sind) gibt es da schon mal keine Abweichung vom Serienzustand. Dann ist natürlich der Motor wichtig, dessen Nummer im CoC eingetragen ist. Steht auf dem Motor 60 Volt, sollte der auch bei 60 Volt die eingetragene Leistung bringen und im Toleranzbereich sollte das Fahrzeug die 45 km/h-Angabe des CoC erfüllen. Bei billigen Blei-Akkus ist das aber oft so, dass unter Laststrom oft nur zu Beginn der Fahrt (oder nie) die 60 Volt tatsächlich geschafft werden. 45 km/h sind dann selten erreicht. Mit dem vollgeladenen 20s LiFePO4 kann unter Last (30A) die Spannung ggf. noch bei 63 Volt liegen. Inwieweit man dann die zulässige Geschwindigkeits-Toleranz reißt (die Benzinroller fahren ja alle so um 48 km/h schnell), könnte der TüV natürlich auch messen.
Ein guter neuer Blei-Akku könnte voll aber ähnlich liegen (eben innerhalb der gesetzlichen Toleranz voll -> 48 km/h).
Ständig mit 39 km/h unterwegs zu sein, wenn der Blei-Akku schon halb leer ist und von Benziner-Rollern mit 48 km/h überholt zu werden, kann ja auch nicht im Sinne einer "Gleichbehandlung durch das Gesetz" liegen.

Viele Grüße
Didi